Anzeige wegen Diebstahl obwohl Eigentum?
Hallo ,
Ein Bekannter hat eine Anzeige bekommen weil er Eigentum aus einem Mietobjekt entwendet hat wozu er noch den Schlüssel hatte. Er kann anhand Rechnungen und Quittungen nachweisen das er es gekauft und bezahlt hat. Den Schlüssel der Geschäftsräumen hatte bereits mehrere Jahre da er sich alles selber ausgebaut hatte und eigentlich dafür Mietfreu das Objekt für eine Grwisse zeit nutzen sollte. Er hat sich um alles gekümmert . Ein Mietvertrag kam nicht zu stande da der Mietpreis zu hoch war . Nachdem es auch jetzt zu keiner Einigung kam beschloss er sein Eigentum aus dem Objekt zu holen . Nun wird im unterstellt er hätte sich einen Schlüssel nachgemacht und die Geräte würden ihm nicht gehören. Er kann aber alles nachweisen wie gesagt. Auch die Jahre zu vor. Alle Behördewege usw hat er erledigt .
Kann mir jemand sagen wie die Rechtslage bei sowas ist ? Er hat kein Geld für einen Anwalt.
3 Antworten
Ich würde noch Hausfriedensbruch dazutun.
Er hat nichts in Räumlichkeiten zu suchen, die er Dritten zur Nutzung überlassen hat, es gilt die Unverletzlichkeit der Wohnung.
Wen er etwas zurückhaben will und das nicht friedlich geht, dann muss man das Anwaltlich bzw Gerichtlich klähren.
Ein Diebstahl liegt nicht vor, wenn die Sache nicht fremd ist.
Es dürfte sich um einen reinen Hausfriedensbruch handeln.
Es gibt hier mindestens zwei Aspekte:
- Der Zutritt zu den Räumlichkeiten
- Die Entnahme von Gegenständen
Zum ersten Punkt: die Tatsache, dass jemand
noch den Schlüssel hatte
bedeutet nur, dass ggf. Hausfriedensbruch begangen wurde, denn diese Schlüssel sollten rechtsmäßig wohl nicht in seinem Besitz mehr sein. Der Zutritt zu den Räumlichkeiten sollte ihm nicht mehr möglich sein - zumal Du ja auch schreibst, dass der Mietvertrag nicht zustande kam. Hätte sich daher noch Eigentum von ihm in diesen Räumlichkeiten befunden, so hätte die Herausgabe über den Besitzer oder ersatzweise den jetzigen Mieter angefordert werden müssen.
Zum zweiten Punkt: Diebstahl bedeutet, dass jemand
eine fremde bewegliche Sache einem anderen [...] wegnimmt
und dies ist im Fall eines nachweislich Deinem Bekannten als Eigentum zugehörigen Gegenstands nicht erfüllt. Der Nachweis allerdings kann nur durch eine eindeutig Zuordnung erfolgen.
- Der per Rechnung nachgewiesene Kauf eines Pakets Kopierpapier vor einem Jahr würde kein Eigentum an einem Paket Kopierpapier der gleichen Marke, das sich jetzt im Mietobjekt befindet, begründen.
- Der per Rechnung nachgewiesene Kauf eines Laptops mit einer bestimmten Seriennummer, der sich nun noch im Mietobjekt befindet, wäre als Eigentumsnachweis jedoch geeignet, wenn der jetzige Mieter bzw. der Vermieter nicht nachweisen könnte, dass dieses Gerät in seinen Besitz übergegangen ist.
- Der per Rechnung und übereinstimmender Seriennummer nachweisbare Kauf z.B. einer Gastherme für das Mietobjekt würde zwar belegen, dass der Bekannte diese Anschaffung getätigt hat, jedoch hätte die Entfernung solcher Geräte mit Auszug (als der Mietvertrag nicht zustande kam) erfolgen müssen. Ansonsten wäre davon auszugehen, dass diese Leistung durch die mietfreie Nutzungszeit abgegolten ist, d.h. dieses Gerät zwar von dem Bekannten angeschafft wurde, mitnichten jedoch sein Eigentum mehr ist.
Da es hier um strafrechtliche Sachverhalte geht, wird Dein Bekannter nicht um einen Anwalt herumkommen. Dieser wird Akteneinsicht fordern und die betreffenden Geräte mit ihrer Identifikation den Akten entnehmen. Dafür kann dann in einer Stellungnahme der Bekannte seine Eigentumsnachweise produzieren, die anhand von Seriennummern etc. eindeutig sein Eigentum nachweisen.
Daher wäre meine nächste Frage: um welche Arten von "Eigentum" geht es denn überhaupt? Das dürfte der Knackpunkt hier (abgesehen vom Hausfriedensbruch) sein.
Wenn es nun Kläger und Beklagte gibt, dan gibt es auch eine anwaltliche Vertretung für beide Seiten im Strafverfahren.
Wenn ich das recht verstehe, gab es eine Zeit, in der der Beklagte die Verfügung über die Räumlichkeiten hatte, ohne selbst der Mieter zu sein. In dieser Zeit befanden sich Geräte, die ihm gehören, in diesen Räumlichkeiten. Zugleich wurde er für eine (mietfreie) Zeit beauftragt, die Räumlichkeiten instandzusetzen.
Dann kam der Zeitpunkt, zu dem der Mietvertrag nicht verlängert wurde, d.h. der Beklagte verlor damit sein Recht, die Räumlichkeiten zu betreten. Im Verlauf des dadurch bedingten Auszugs des Beklagten aus den Räumlichkeiten hätte dieser auch seine Geräte beanspruchen und entfernen müssen.
Für die noch verbliebenen Geräte ist unklar, ob diese dem Beklagten weiterhin gehören oder ob diese als Teil der Instandsetzung vom Beklagten zwar beschafft wurden, nun aber im Eigentum des Vermieters sind. Da diese Geräte mit dem Auszug des Beklagten nicht entfernt wurden (und es handelt sich wahrscheinlich um Geräte mit einem wesentlichen Anschaffungswert), wäre zu vermuten, dass diese als Teil der Instandsetzung verbleiben sollten, mithin dem Vermieter gehören. Die Frage, wer diese beschafft hat, spielt dann keine Rolle mehr, denn mit dem Auszug des Beklagten wurde ein Status Quo geschaffen, der die mit dem Auszug entfernten Gegenstände im Eigentum des Beklagten beläßt, während die in den Räumlichkeiten verbleibenden als dem Mietobjekt zugehörig anerkannt werden - sofern es keine abweichenden Feststellungen in einem Übergabeprotokoll gibt, das mit dem Auszug erstellt wurde.
In jedem Fall verbleibt der Hausfriedensbruch.
Ohne Anwalt würde ich in dieser Situation nicht empfehlen zu agieren.
Für mich ist ein einfacher mit Kläger und Beklagter. Es ist echt ein verrücktes Ding . Der Eigentümer ist erst nicht der Eigentümer dann plötzlich doch . Nein es kam nie zu einem Mietvertrag weil das Objekt seit mehreren Jahren kaputt da steht. Und er es bis dato anmieten wollte. Als es hieß das die Miete zu teuer ist tritt er zurück. Ein Protokoll ist weder da zur Übergabe damals noch heute . Aber muss er als Vermieter jetzt nichts nachweisen ? Er kann doch nicht sagen er hatte Kühlschränke drin und dann waren da garkeine .
Hab gefragt es wurde ein Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt ohne mündliche Anhörung. Er hat aber einen Termin zur mündlichen Verhandlung und auch auf eventuelle Einigung steht drin sagt er .
Es handelt sich um Gastro Geräte. Diesen wurden auch an seine private Adresse geliefert . Er hatten den Zutritt zu den Räumen nach Absprache mit den Bauarbeiten nur noch um seine Sachen da raus zu holen sowie einen ortsansässigen Handwerker in den Raum zu lassen . Leider wurde alles nur telefonisch gemacht . Der eigentliche Eigentümer weiß ja nicht welche Geräte in dem Geschäft waren da er bisher ja garnicht als Eigentümer galt sondern nur als Grundstückseigentümer. Dieses hatte er nach einem Einbruch von 3 Jahren auch so der Polizei mitgeteilt. Der Beklagte wurde beauftragt alles in Ordnung zu bringen weil ja auch seine Geräte drin sind.
Ggf handelt es sich ja auch um eine Ersatzbeschaffung. Ich nem die Küche die drin ist raus und entsorge sie, dann muss ich die neue, die ich einbaue drin stehen lassen, weil ich die Räumlichkeiten mit Küche gemietet hab und mit Küche wieder zurückgeben muss.
Auch in diesem Fall währ, obwohl ich nachweisen kann, das ich die Küche gekauft hab ist sie in den Besitz des Immobilienbesitzers übergegangen und gehört nicht mehr mir.
Die Geräte waren vorher ja garnicht vorhanden . Und es wurde eine eidesstattliche Versicherung abgegeben vom Kläger. Komischerweise stimmen da die Aussagen von Telefonaten nicht vom Datum her . Muss der Eigentümer nicht nachweisen was da drin stand ? Damit er ihm überhaupt einen Diebstahl anhängen kann?