Anteile Wohnungsgesellschaft?
Hallo
Meine Eltern hatten eine gemeinsame Wohnung bei einer Wohnungsgesellschaft. Sie haben auch Anteile bezahlt. Sind beide Mitglied der Wohnungsgesellschaft? Müssen beide Mitgliedsbeitrag bezahlen oder nur einmalig für eine Wohnung?
Meine Eltern haben sehr viele Jahre in der Wohnung gelebt. Leider ist meine Mutter krankheitsbedingt in ein Pflegeheim gezogen und ist damit als Mitglied ausgeschieden. Stehen ihr nicht bis zu diesem Zeitpunkt Anteile zu ?
Mein Vater hat noch 8 Monate in der Wohnung gelebt bis er verstorben ist.
Jetzt geht es um die Aufteilung der Anteile.
Ich wäre für eine Antwort dankbar
3 Antworten
Es handelt sich ja offensichtlich um eine Wohnbaugenossenschaft.
Den Genossenschaftsanteil hat man erwerben müssen um dort den Mietvertrag für eine Wohnung zu bekommen.
Die Miete für die Wohnung muss man natürlich bezahlen. Mitgliedsbeiträge für die Genossenschaft fallen aber nicht zusätzlich an. Im Gegenteil, man kann sich in der Regel über eine jährliche Ausschüttung auf den Genossenschaftsanteil freuen.
Wer den Mitgliedsantrag unterschrieben hat, können wir nicht wissen. Das können beide Eltern sein oder auch nur ein Elternteil.
Unter welchen Bedingungen man aus der Genossenschaft ausscheidet steht in der Satzung der Genossenschaft. Wir kennen die nicht. Du aber weißt um welche Genossenschaft es sich handelt und könntest danach googlen. In der Regel muss der Genossenschaftsanteil gekündigt werden. Anders ist es beim Tod des Genossen. Dann scheidet man automatisch aus,womit wir wieder bei der Frage sind, welches Elternteil Genosse geworden ist.
Geld gibt es dann nicht sofort, sondern erst im nächsten Jahr nach der Vertreterversammlung. Wieviel Geld es gibt hängt vom Abschluss der Genossenschaft ab. Das kann der Nominalwert des Genossenschaftsanteils sein, aber auch weniger.
Vielen Dank für die Antwort, ich werde bei der Genossenschaft anrufen,
Jetzt geht es um die Aufteilung der Anteile.
Soweit kein Testament vorliegt gilt die gesetzliche Erbfolge - 50% der verbliebenen Hinterlassenschaft gehörten bereits vor dem Tod des Vaters der Mutter. Nach dem Tod des Vaters gingen dessen Anteile an der Baugenossenschaft dann an die Mutter und die weiteren 50 % die Genossenschaftsanteile an die Kinder.
Kleiner Tip nebenbei: Für die Genossenschaftsanteile meiner verstorbenen Mutter hätte ich beinahe einen Erbschein beantragen müssen, obwohl alles andere (Kündigung, Mieterstattung, Auflösung und Übergabe) auch ohne ging.
Zum Glück hatte meine Mutter aber zu Lebzeiten ein Formular unterschrieben und darin verfügt, an wen ausgezahlt werden soll.
Auch das solltest Du bei der Genossenschaft nachfragen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wir mussten wegen der Erbangelegenheiten einen Erbschein beantragen. Ich hab heute bei der Wohnungsgenossenschaft angerufen und es war nur mein Stiefvater Mitglied. Dann würden die Anteile wohl in den Nachlass gehen.