Wohnung im gleichen Ort, aber elterliche Wohnung als Zweitwohnsitz?
Ich werde in wenigen Wochen ausziehen, die Wohnung liegt im gleichen Ort, in welchem ich nun seit 18 Jahren lebe. Kann ich dann meine elterliche Wohnung, in welcher meine Eltern und meine Schwester Leben als Zweitwohnsitz anmelden? Kann ich dann für beide Wohnungen weiterhin Strom bezahlen, wenn beide Verträge über mich laufen? Finde im Web keine passende Lösungen dafür.
3 Antworten
Hallo alicia,
natürlich kannst du das machen. Aber du weißt ja sicher, dass die Strompreise extrem erhöht werden, darum solltest du erst mal kalkulieren...
Man unterschätzt die täglichen Ausgaben oft total, wenn man zum 1. Mal eine eigene Wohnung bezieht. Denn es sind ja nicht nur Miete, Strom, GEZ, Internet, Handy, usw., sondern Lebensmittel, die ganzen Putzmittel, Toilettenpapier, Waschmittel, Hygieneartikel, u. solche Sachen, darf man nicht unterschätzen...
Könnt ihr denn die Stromkosten nicht wenigstens aufteilen?
Man sollte auch auf jeden Fall Haftpflicht- u. Hausratsversicherung abschließen, u. am besten jeden Monat einen festen Betrag auf ein zusätzliches Sparkonto einzahlen, für eventuelle Nachzahlungen von Nebenkosten am Jahresende, u. weil ja jederzeit etwas kaputt gehen kann, wo keine Garantie mehr drauf ist.
Alles Gute, jedenfalls!
Wenn Du es dir leisten kannst, kannst Du auch für hunderte von Wohnungen Strom bezahlen!
Was im Übrigen nichts mit dem Wohnsitz zu tun hat!
Wozu die elterliche Wohnung als Zweitwohnsitz melden? Deren Stromrechnung kannst Du auch bezahlen, wenn Du nicht dort gemeldet bist.