Anrecht auf Planstelle?

Schubert610  20.12.2023, 21:21

warum?

Kikki05 
Beitragsersteller
 20.12.2023, 21:27

Weil ich länger im Betrieb bin und mehr Berufserfahrung habe? Oder muss ich mir am neuen Standort erst wieder erneut meine "Lorbeeren verdienen"?

3 Antworten

Um das zu beurteilen, ist der Sachverhalt viel zu dünn. In jedem Fall ist die Betriebszugehörigkeit nicht das ausschlaggebende Kriterium für eine Stellenbesetzung.


Kikki05 
Beitragsersteller
 20.12.2023, 21:44

Wir machen die identische "Arbeit", ich kann eben nur mehr Berufserfahrung vorweisen, durch meine langjährige Betriebszugehörigkeit. Sie ist neu im Job und Betrieb

Das solltest Du mit der Personalvertretung klären.

Natürlich zählen die Dienstjahre bei solchen Operationen, aber Du kommst eben von draussen.

Aber für eine genaue Beurteilung fehlen Informationen. Art der Behörde und auch in welcher Stufe Du tätig bist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

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