Anlage V Ziffer 49 " Sonstiges"
In welcher Höhe akzeptiert das FA bei einer vermieteten ETW den pauschalen Ansatz von Kosten für Fahrten, Porto, Telefon, also ohne Einzelnachweis, Hier gibt es sicherlich int. Anweisungen? Gemeint ist Zeile 49 Anlage V Sonstiges.
3 Antworten
Was hindert Dich, die Kosten konkret zu berechnen, mal von Deiner Bequemlichkeit abgesehen? Für Fahrten zur ETW setzt man 0,30 € je Fahrkilometer an und bei der Post läßt man sich eine Quittung ausstellen. Beim Telefon wird es etwas schwieriger, denn da hast Du doch bestimmt einen Pauschaltarif.. Dafür kannst Du Dir ja auch für das Büromaterial Quittungen ausstellen lassen. Ein Fachbuch über das Mietrecht geht ebenso zu Lasten des Fiskus wie eine kleine Digitalkamera um bei Wohnungsübergaben den Zustand der Mietsache dokumentieren zu können. Was brauchst Du denn da noch Pauschalen?
Wenn Du Zeit brauchst, dann würdest Du die Sache einem Steuerberater übergeben. Und im übrigen, wieviel Zeit Du hast, das sehen wir alle an Deinen Kommentaren hier bei dieser Frage und der anderen. Wenn Du ebenso viel Sachkenntnis wie Zeit hättest, wären Deine Probleme gelöst.
@P59,
ich fürchte, der quast hier jeden Antworter so an. Es ist vergebliche Mühe, die du dir gibst..Traurig, solche Zeitgenossen.
Na, die Frage hatte ich nicht mal verstanden.
Und als ich geglaubt habe zu kapieren, worum es geht, liefert der Junge eine "Erklärung für alle Nichtwissenden" - und da war es dann ganz aus.
Danke vielmals, aber solche schlauen Kommentare sind nicht gefragt.. Von mir jedenfalls nicht......anderen geht es sicherlich ähnlich ;-)
Das ist uns allen klar.
Wir hätten auch sagen können, dass du toll bist und überhaupt ganz Klasse. Aber letztlich wäre das gelogen. Wir helfen hier nur.
BTW... welche anderen?
Die Zeile 49 Sonstiges ist kein Mülleimer und auch kein Platz für eine pauschale Angabe für die von Dir aufgeführten Verwaltungskosten. Daher wiederhole ich meinen schon früher gegebenen Rat in die Anleitung zur Anlage V zu schauen.
Du Deine Frage anders stellen. Aber die Antworten darauf hast Du schon bekommen, leider wenig schmeichelhaft.
......"aber die Antworten darauf hast Du schon bekommen".....
Das sehe ich auch so, da waren echt gute und einfallsreiche Antworten dabei,wie 0,30 €/km oder 10000 km u Einliegerwohnung :-)) Nur, das war nicht die Frage, und solche Antworten brauchen die Wenigsten. Ich zweifellos nicht.
Ich bin aber erstaunt, wieviel qualifizierte Experten usw unterwegs sind und reichlich gute Ratschläge kostenlos erteilen, aber wie heißt es doch so schön, "guter Rat ist teuer". Das macht den geneigten Leser dann doch nachdenklich.
Schönen Abend noch!
Wenn Du alles besser weißt, dann erspar uns Deine Anwesenheit. Da spreche ich sicher nicht nur für mich, sondern auch für andere Teilnehmer!
@laube: Bei der Anlage V, Zeile 12 hat Dir Dein Steuerberater bereits geholfen. Vielleicht gelingt es ihm, Dir den Unterschied zwischen den erforderlichen Angaben in den Zeile 47 Verwaltungskosten und Zeile 49 Sonstiges der Anlage V zu erläutern.
Wenn dies erfolgt ist, dann folgt gewiss der nächste Schritt der steuerberaterlichen Belehrung hinsichtlich des Nachweises, der Glaubhaftmachung und der Pauschalierung von Werbungskosten. Bitte informiere uns möglichst zeitnah über das Ergebnis Deiner Erkenntnisse zu den beiden genannten Zeilen in Anlage V.
@LittleArrow: Das ist vergebene Liebesmüh. Bei der anderen Frage hat uns laube doch schon mitgeteilt, dass er professionell mit Steuern zu tun hat. Nicht erfahren haben wir, ob er professioneller Steuerberater oder professioneller Schaumschläger ist. ICH habe mir insofern eine Meinung schon gebildet!
Ich will auch " Held des Tages"und TOP Nutzer des Tages werden.
Vorschlag: Fragen einfach ignorieren, das hilft schon, mal die Finger ruhig halten. Keine Besserwisserei betreiben, denn das nervt nicht nur mich!!
@LittleArrow
Zur Klarstellung: meine Frage bezog sich einzig und allein auf Zeile 49. Und es ist richtig, ich kenne auch hier die int. Lösung, du sicherlich auch. Aber als " professioneller Schaumschläger " möchte ich diese hier nicht offen kundtun. Das könnte bei .........nur für Verwirrung sorgen und von einer weiteren qualifizierten Beratung abhalten::: ( 0,30 € je Fahrkilometer ... und bei der Post läßt man sich eine Quittung ausstellen. Beim Telefon wird es etwas schwieriger, denn da hast Du doch bestimmt einen Pauschaltarif.. Dafür kannst Du Dir ja auch für das Büromaterial Quittungen ausstellen lassen. Ein Fachbuch über das Mietrecht geht ebenso zu Lasten des Fiskus wie eine kleine Digitalkamera um bei Wohnungsübergaben den Zustand der Mietsache dokumentieren zu können. Was brauchst Du denn da noch Pauschalen? Ich denke vor diesem Hintergrund hast du meine Frage bezgl Pauschalansatz sicherlich verstanden.
Belehrung hinsichtlich des Nachweises, der Glaubhaftmachung und der Pauschalierung von Werbungskosten.
Wie als Kommentar zu meiner Antwort ausgeführt, hält der "Meister" dies aber für entbehrlich.
Nun ist mir nicht klargeworden, was er mit seiner Frage eigentlich bezweckt. Einerseits wird der Eindruck erweckt, er wolle etwas wissen, andererseits schiebt er dann das dargebotene Wissen mit frechen Bemerkungen zur Seite und führt - im Übrigen unsubstantiiert - aus keiner (!) solch eine Antwort benötigt.
Vor diesem Hintergrund frage ich mich also, ob wir hier einen gerissenen Burschen vor uns haben, der uns an der Nase herumführt, oder ob hier einfach nur ein Mindestmaß an kognitiven Fähigkeiten fehlt.
Wenn Du eine Antwort nicht weißt oder keinen Rat geben kannst, übe Dich bitte in Zurückhaltung. Bei finanzfrage.net geht es um qualifizierte, hilfreiche Antworten und nicht darum, überall seine Meinung zu präsentieren.
Setze nicht voraus, dass jeder so viel weiß wie Du. Manche Frage mag Dir vielleicht naiv vorkommen oder ist von anderen Usern schon gestellt worden, deswegen ist diese vom Fragesteller aber nicht weniger ernst gemeint. Bleibe bei Deinen Antworten daher stets sachlich!
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laube möchte doch nur eine "Arbeitserleichterung" und hören, dass die OFD Dingsbumskirchen für nicht spezifizierte Sonstige Kosten in Zeile 49 einen Pauschbetrag von z. B. € 250 akzeptiert. Damit werden die € 250 zur "Luft- oder Lachnummer" für die Betreiber einer Anlage V. Alle anderen, die diese Pauschale nicht angeben sind dann die Doofen, genau wie die, die noch nie was von Günstigerprüfung für die Anlage KAP gehört haben.
Es scheint laube immer noch nicht klar zu sein, dass es in Zeile 49 Sonstige Kosten keinen Platz für einen "pauschalen Ansatz von Kosten für Fahrten, Porto, Telefon, .." gibt, sondern hierfür allenfalls in Zeile 48 Verwaltungskosten.
Aus meiner Sicht wäre eine sich jährlich wiederholende Verwaltungskostenpauschale in der Größenordnung von über € 20 in der Zeile 48 nicht gerechtfertigt. Allenfalls im Jahr eines Mieterwechsels oder umfangreicher Reparaturaufwendungen kämen vielleicht € 100 als Pauschale in Frage, aber ansonsten ist eine Einzelaufstellung im Sinne der Steuergerechtigkeit geboten. Schließlich werden nicht spezifizierte Bewerbungskosten auch mit nur € 5/Bewerbung als Werbungskosten honoriert.
@Privatier59: Ich fürchte, dass demnächst eine Frage nach dem "pauschalen Ansatz von Kosten für Fahrten, Porto, Telefon etc." bei Zeile 36 Schuldzinsen droht. Schließlich muss man sich ja mind. 10 Jahre um die besten Konditionen für eine Anschlussfinanzierung nach Ende der Zinsbindungsfrist bemühen.
Neu gestellt von EnnoBecker? Wozu?
was ich brauche........ ist zeit........aber die hast du ja offensichtlich?