Anlage KAP; Pauschbetrag zu niedrig angegeben; korrigierter Betrag?
Hallo!
Ich habe den Pauschbetrag bei einer Bank zu niedrig angegeben. Bei einer anderen Bank habe ich auch Geld angelegt, dort hat der Pauschbetrag ausgereicht. Insgesamt liege ich aber weit unter dem Gesamtpauschbetrag. Jetzt möchte ich natürlich die einbehaltene Kapitalsteuer zurück. Dafür habe ich "Überprüfung des Steuereinbehalts" angekreuzt. Ich habe jetzt die Beträge der beiden Banken jeweils zusammengezählt in die Steuererklärung geschrieben. Ist das richtig so?
In meiner Hilfe (Elster-Programm) steht, dass ich zusätzlich zum tatsächlichen einen korrigierten Betrag eingeben muss. Woher weiß ich denn diesen korrigierten Betrag? Oder muss ich dort nichts eingeben, weil ja aus den Zeilen 49-54 klar ersichtlich ist, dass ich nicht über dem Pauschbetrag liege?
Und muss ich auch ankreuzen, dass keine Kirchensteuer einbehalten wurde, obwohl ich ja die Steuern wieder zurück bekomme?
Vielen Dank schonmal!
1 Antwort
In Zeile 5 wird eine "1" eingetragen, nicht angekreuzt.
In Zeile 7 Feld 20 wird eine Null eingetragen und in Feld 10 der Zinsertrag, der in der Steuerbescheinigung steht, plus dem Zinsbetrag, der freigestellt wurde.
In Zeile 14 würde ich dann nur den verbrauchten Pauschbetrag für den freigestellten Zinsbetrag eintragen.
Wegen der Kirchensteuer ist in Zeile 6 nur dann eine Eins einzutragen (nicht: "angekreuzt"), wenn noch KiSt zu zahlen wäre. Dieser Fall dürfte bei Dir entfallen, da Du den Pauschbetrag ja nicht überschreitest.
Zeilen 49-54 sind natürlich auszufüllen gem. Steuerbescheinigung.
Vielen Dank für deine Antwort! Das hilft mir sehr weiter, jetzt kann ich meine Steuererklärung endlich abgeben. "Angekreuzt" übrigens deshalb, weil im Elster-Formular tatsächlich Kreuze gemacht werden.