Altmetall verkauf und Steuerpflicht?
Hallo habe da mal eine frage! zum Altmetall verkauf und steuern! habe im Jahre 2015 Altmetall den ich durch meinem Beruf (Heizungsbauer) über Jahre gesammelt habe zum Schrotthändler gebracht und dadurch ein erlös von 892€ erzielt! nun hat mann den Schrotthändler geprüft und meine Gutschrift bei ihm gefunden! er hat mich anrufen und gesagt das der Prüfer die Sachen bei der Staatsanwaltschaft abgibt! Ich habe mir nie dabei gedacht wenn der kleine mann sich etwas dazu verdient um damit vielleicht seinen Kindern einen Urlaub zu ermöglichen es gleich mit der Staatsanwaltschaft zu tun bekommt ! Frage 1: Womit muss ich jetzt rechnen? Frage 2: Hat man einen Freibetrag? Frage 3: Kann ich irgendwas tun um eine eventuelle Strafe abzuwenden?
Danke in voraus ujue1
3 Antworten
Deiner Antwort zu urteilen gehe ich davon aus das du Selber beim Finanzamt sitzt!Warscheinlich muss ich mich wohl mit einem Uli Hoeneß auf einer Stufe stellen!Nur mit dem unterschied das ich mein Geld in unsere Wirtschaft investiert habe und nicht ins Ausland geschleppt habe!Im übrigen habe ich drei Fragen gestellt und erwarte auch dazu drei Antworten! und nicht so blöde Kommentare ich brauch auch kein mitleid den ich weiß das ich was verkehrt gemacht habe!
an Petz
Sieh das erstmal etwas entspannter. Das ein Prüfer , der gerade einen Schritthandel prüft, dem sagt: "ich gebe das an die Staatsanwaltschaft" halte ich für ein Gerücht.
Der Prüfer macht nämlich erstmal eine Kontrollmitteilung. Danach wird geprüft, ob es in Deiner Steuererklärung ist. Das Einzige, was Deinen Sachverhalt etwas außergewöhnlich macht ist die Summe. 892,- Euro auf einen Schlag mit einfachem Schrott, also kein Kupfer, oder was es sonst an hochwertigem Metall gibt, muss ja schon ein hohes Gewicht gewesen sein. Das ein Teil davon Deine eigene Heizung war, dürfte sich beweisen lassen.
@Petz hat vom Sachverhalt her, natürlich Recht, aber insgesamt gesehen bleiben von den 892,- nach Abzug der eigenen Heizung evtl. 700,- übrig, und davon unter 300,- an Steuer, wenn überhaupt. Also wenn es Dich hart trifft eine Geldstrafe, vermutlich aber eine Einstellung des Verfahrens.
Bleibe ruhig und warte ab, was passiert. Vermutlich ein Anhörungsbogen. Da eintragen, wie es war und dann weiter sehen.
Na wunderbar. Ich habe in Berlin (zwar nicht persönlich, aber in anderen Fällen) leider Anderes erlebt. Unter anderem einen Fall, wo eine Sache in Köln eingestellt war und der Betroffene dann (nach Umzug) hier in Berlin angeklagt wurde, weil ein StA von einem "aufrechten Bürger" aufmerksam gemacht worden war. Anklageerhebung 4 (vier) Tage vor der Verjährung.
Jungejunge, was für ein Schaum auf dem bisschen Badewasser!
Inzwischen hast du ja sicherlich alles gelesen, was wir geschrieben haben und weißt, dass Petz und wfwbinder gänzlich auf der anderen Seite stehen als ich.
Der Unterschied zwischen den beiden und mir ist, dass ich Erfahrung habe und mein Geld mit meiner Erfahrung verdiene.
Mein Rat an dich lautet daher:
- Warte ab, was von der Staatsanwaltschaft kommt (wahrscheinlich nix)
- Wenn was kommt, suche einen Steuerberater auf. Mach es nicht allein, das geht schief.
- Schlafe ruhig - hier gibt es nichts zu verurteilen. Du hast nichts falsch gemacht.
dass Petz und wfwbinder gänzlich auf der anderen Seite stehen
Na gänzlich ich wohl nicht, nur etwas vorsichtiger als Du. Ich denke ja auch das nichts, oder kaum etwas passiert, nur habe ich leider schon Idioten erlebt, die tatsächlich kleine Dinge verfolgen, oder SAchen die nur den Anschein erregen.
Du bist geschlagen von den Prüfern der Berliner Finanzämter, mein Lieber. Was ich gut verstehe - wir können ja bei Gelegenheit mal Namen austauschen.
Wilmersdorf und Kö2 sind derzeit besonders bekloppt.
Aber zum Fall hier:
Wenn hier je irgendwas passieren sollte, dann ist es Rechtsbeugung. Wenn ich die Zeit dafür hätte, würde ich mich aus reinem Vergnügen (und gegen einen Streifen in Gold gepresstes Latinum natürlich) der Sache annehmen wollen.
Leider habe ich diese Zeit nicht.
Ganz und gar nicht.
Selbst wenn es 892.000 wären, wäre dies kein Anlass zur Besorgnis.
Und Petz liegt hier mal so richtig daneben! Hier gibt es keine Geldstrafe, und falls doch, so ist sie abwendbar, da sie ungerechtfertigt ist.
Ehrlich, da hab ich schon ganz andere Kastanien aus dem Feuer geholt. Das hier wäre ein Spaziergang.