ALG1 und Überweisung von Eltern?

4 Antworten

wenn du ins Bürgergeld kommst... und deine Eltern schenken dir 1 euro musst du das im Rahmen deiner Mitwirkungspflicht melden.

ich war damals trotz bestehendem job über 4 jahre krank und bin nach auslauf des Krankengeldes ca 2 jahre ins ALG 2 gefallen...

ich hatte damals mit meiner Mutter nach Tip eines Freundes einen Mietvertrag durch ein Mietbuch ausm gutem Schreibwarenladen geschlossen.

Dieser wurde auch erstmal genehmigt damals, aber wurde dann 1 Jahr später darauf hingewiesen, das die 500 euronen Miete für damals 45 qm nicht mehr übernommen werden würde, da die örtliche Miete nicht über 285 Euronen liegen dürfte.

Also wenn deine Eltern Platz haben... zieh mit Mietbuch da ein und schliesse einen Mietvertrag mit deinen Eltern.


Hilfefuna 
Beitragsersteller
 10.11.2023, 18:11

Wir haben ein 2 Familien Haus ich wohne oben mit Mietvertrag. Zahle aber schon bestimmt paar Monate keine Miete mehr sie übernehmen sie. Jetzt weiß ich ja das ich ins bürgergeld bekomme und jetzt wieder ihre Miete bekommen jetzt will halt das Amt wissen warum ich keine Miete zahle und warum ich die 500€ überweise ich komme ins bürgergeld am 7.12 für ca 3 Monate. Meine Frage war ob ich im arbeitslosengeld Geld bekommen darf

tellerchen  10.11.2023, 18:24
@Hilfefuna

also sorry, wohnen ohne miete...dann bist du ja garnicht "bedürftig"

naja was du aus meinem Tip"Mietbuch" machst, musst du wissen, jedenfalls darf auf deinem Konto keine Geldbeträge eingehen... dann bist du "auskunftspflichtig" warum die 500 euronen... warum wieso weshalb... dazu bist du verpflichtet im Rahmen deiner Mitwirkungspflicht...die du im bürgergeldantrag unterschrieben hast.

und das jobcenter will wissen für was ich die 500€ gebraucht habe.

Das geht die zwar nichts an, weil Du in dem Zeitraum ALG I bezogen hast, was eine Versicherungsleistung war.

Hab jetzt einen Brief aufgesetzt das sie die Zahlung einstellt.

Wenn ich Mitarbeiter des Jobcenters wäre, würde ich annehmen, dass Deine Eltern Dir 500,- Euro überwiesen haben, um Deine Haushaltskasse aufzubessern udn dass sie es in Zukunft in Bar machen werden, weil es jetzt angerechnet würde.

Frage ist, ob ich es beweisen könnte.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Warum sollten die Eltern jetzt die 500€ einstellen ?

Handelt es sich um einen fingierten Mietvertrag mit Mietzahlung an die eigenen Eltern ?

Ist dieses rechtlich erlaubt ?

Du zahlst den Eltern Miete , und das Amt überweist den Betrag ?

Bitte um Aufklärung

Hab jetzt einen Brief aufgesetzt das sie die Zahlung einstellt.

Das sollte im Prinzip genügen, besser wenn Deine Eltern ein entsprechendes Schreiben verfassen, dass sie mit sofortiger Wirkung ihre Unterstützungszahlungen einstellen.