Bürgergeld?

2 Antworten

Ich habe eine in Teilen eine andere Auskunft vom Jobcenter erhalten.

Bis zur ersten abgeschlossenen Ausbildung sind die Eltern unterhaltspflichtig.

Bis zum 25. Lebensjahr oder Ende der Ausbildung gehört ein Kind das im Haus, Wohnung der Eltern lebt zu deren Bedarfsgemeinschaft bzw. bildet eine mit diesen.

Ausnahme: Das Kind bekommt selbst ein Kind. Dann bildet es ab dem Zeitpunkt der Geburt eine eigene BG.

Die Unterhaltspflicht besteht m.E. weiterhin, bis die erste Ausbildung abgeschlossen wird.

Wenn das Kind vor dem Erreichen des 25. Lebensjahr bei den Eltern auszieht und Bürgergeld verlangt, kann das Jobcenter eine begründete Zustimmung verlangen, bspw. wenn der Ausbildungsort an einem anderen Ort ist. Es kann sein, dass dies regional unterschiedlich gehandhabt wird.

Um ALG I zu erhalten, muss m.E. eine Erwerbstätigkeit von mindestens ein oder zwei Jahren vorausgegangen sein und Gründe zur Beendigung selber vorliegen, die nicht zur Ablehnung durch Selbstverschulden (eigene Kündigung) führen.

Wenn deine Eltern bereits Bürgergeld erhalten, bist du wahrscheinlich ohnehin in deren Bedarfsgemeinschaft @Unbekannt 19999 User gelöscht???

Woher ich das weiß:Hobby

Wenn du eine abgeschlossene Ausbildung hast, dann sind deine Eltern dir nicht mehr Unterhaltspflichtig.

Da du ü21 bist steht dir durch die abgeschlossene Ausbildung und deine Arbeit Bürgergeld unabhängig vom Einkommen deiner Eltern zu. . Du bildest deine eigene BG im Haushalt deiner Eltern.

Es währe zudem zu Prüfen ob dir nicht sogar ALG1 zu steht.

Eine weitere Ausbildung musst du aus eigenen Finanziellen Mitteln bestreiten, es sei denn, diese baut auf eine der vorhergehenden Ausbildungen auf, in diesem Fall könnte es sein, das deine Eltern wieder Unterhaltspflichtig werden.

Ist es eine Ausbildung in einem komplett anderem Bereich, steht dir nur in Ausnahmefällen Unterstützung durch den Staat in form von BAB oder Bürgergeld zu. Das sind Einzelfall Entscheidungen .


zober  21.04.2023, 22:07

Die gemeinsame Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern geht bis zum Alter von 25 Jahren.

Unbekannt19999 
Beitragsersteller
 20.04.2023, 13:38

Also ich hab einen abgeschlossen Ausbildung und werde ein andere Bereich als Ausbildung machen

wie es aussieht sollte ich Recht auf Bürgergeld haben

Andri123  20.04.2023, 13:40
@Unbekannt19999

Nein, Du bist ja nicht arbeitslos, sondern in Ausbildung. Da kommt eher Bafög infrage.

berlina76  20.04.2023, 14:11
@Unbekannt19999

Um Bürgergeld/ALG2 zu bekommen muss man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, was du ja durch die Ausbildung nicht tust. Das JC zahlt in Ausnahmefällen ALG2 bei Ausbildung, wenn sie die Ausbildung für Sinvoll und nötig hällt und dir andere Gelder wie Bab oder Bafög nicht zustehen würden.

Wie gesagt-es kommt auf den Einzellfall an.