Aktiendepot von Bürgern, die in den USA leben.
Mein Bruder lebt seit vielen Jahren in den USA und ist dort steuerfplichtig. Im Janur diesen Jahres legte er mit dem Geld, dass er noch aus seiner Zeit in Deutschland hat bei seiner Volksbank ein Aktiendepot an.
Ende Mai teilte die Voba mit, dass man wegen der Verschärfung der Meldepflicht an die amerikanische Steuerberhörde FACTA das Depotgeschäft mit den US-Kunden nicht mehr fortführen wolle und bat um Auflösung des Depots noch vor dem 01. 07. 2014.
Es ist nun beabsichtigt, das Depot auf eine anderes Geldinstitut zu übertragen. Dazu muss mein Bruder aber selber anwesend sein, was frühestens im Herbst erfolgen kann.
Meine Frage nun: Was hat die Kündigung des Depots für Auswirkungen? Können die Aktien ohne Auftrag verkauft werden? Liegt da vielleicht ein Fehler des Bankberaters vor, der noch im Januar das Depot eröffnete und ist die Voba schadensersatzpflichtig?
Raika
3 Antworten
Man bat um Auflösung. Also, was wollen die tun, wenn er nciht auflöst?
Sie können ihm das Konto kündigen. Das müßten sie ihm aber in so einem Fall ankündigen, denn es handelt sich ja nicht um ein überzogenens Konto, oder einen nicht bedienten Kredit.
ER kann aber auch darauf hinweisen, dass er erst im Herbst hierher kommt, und somit alles andere ein unzumutbare Härte wäre.
Eventuell kannst Du ja auch ein Konto eröffnen udn für ihn bis zu seinem Eintreffen treuhänderisch halten.
Was hat die Kündigung des Depots für Auswirkungen? Können die Aktien ohne Auftrag verkauft werden?
In Deutschland habe ich von solchen Zwangsliquidierungen noch nicht gehört. Was steht denn in den AGB der Bank dazu?
In der Schweiz ist das im Zuge der Verschärfung der Bankenrichtlinien aber üblich geworden. Wenn ein Kunde kein Ersatzdepot benennt wird der Bestand verkauft und dem Kunden -sofern keine andere Bankverbindung bekannt ist- der Erlös per Scheck ausbezahlt.
Liegt da vielleicht ein Fehler des Bankberaters vor, der noch im Januar das Depot eröffnete und ist die Voba schadensersatzpflichtig?
Von wann datieren denn die bankinternen Regeln? Hellsehen braucht der Bankberater nicht zu können.
schadensersatzpflichtig?
Was soll denn der "Schaden" sein? Den Depotwert bekommt der Kunde doch. Davon könnte er sich genau diesselben Papiere wieder kaufen. Wir reden hier also nur über die doppelt entstandenen Spesen.
ich würde das zur Sicherheit mit der Bank klären. Ein Zwangsverkauf ist nicht zu erwarten. Oder steht davon was in dem Schreiben.
Ich würde ein weiteres Schreiben mit der Kündigung erwarten mit Angabe der Konsequenzen. Aber wer weiss das schon. Wenn verkauft ist, ist verkauft.