Steuerbescheinigung nach Depotübertrag?
Hallo!
Aus gegebenem Anlaß habe ich mein Aktiendepot von der A-Bank nach der B-Bank übertragen (wo ich auch bereits ein Depot hatte).
Nun frage ich mich, wie ich an die Steuerbescheinigung von der A-Bank für 2019 komme. Ich dachte, sie würde dafür den Online-Zugang noch offenhalten, dann könnte ich die Steuerbescheinigung irgendwann herunterladen, aber der Zugang wurde bereits gesperrt. Wie sind die Gepflogenheiten in solchen Fällen? Kann ich davon ausgehen, daß sie mir die Bescheinigung ohne besondere Aufforderung per Post zuschickt?
2 Antworten
Dann kannst Du der A-Bank ja noch eine diesbezügliche E-Mail schicken. Sie hat sich selber mit der Schließung des Kontaktes in die Notwendigkeit der postalischen Nachricht gebracht.
Das habe ich getan. Sie schreiben, sie schicken die Bescheinigung per Post. Wenn sie das tun, ist es ja gut.
Warum zweifelst Du an der Postzustellung der Steuerbescheinigung durch die A-Bank?
Weil Postzustellung nicht mehr üblich ist und Geld kostet. Seit Jahren wurde mir keine Steuerbescheinigung per Post zugestellt, außer einmal von der VW-Bank, wo ich das Konto aufgelöst hatte. A-Bank ist ein reiner Online-Broker. Natürlich kann man "hoffen", daß sie auch den Postweg benutzt, aber man hätte einfach den Zugang offen lassen können, dann würde kein Porto anfallen. Ich habe gehört, daß andere Banken das so handhaben.