AfA bei Eigentumswohnung. Was ist mit Grund und Boden?

2 Antworten

Was hast Du für eine Maklerin?

Seit 1999 habe ich ETW vermittelt. Da war der KP immer in Grund/Boden und Wohnung (u.U. auch zus. Denkmalschutzanteil) aufgeteilt.

Natürlich muss der herausgerechnet werden, das Gebäude schwebt ja nicht schwerelos in der Luft herum und man kauft ja auch einen Anteil Grund und Boden mit.

Grundsätzlich ist die Kaufpreisaufteilung anzuwenden, die man sich runterladen kann:

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommenssteuer/2014-09-23-Berechnung-Aufteilung-Grundstueckskaufpreis.html

Abweichungen sind in Ausnahamfällen möglich, wenn sich ein nicht gerechtfertigtes Ergebnis ergeben sollte.


EnnoWarMal  02.12.2016, 19:52

Sehr gut! Sogar mit Link zur vereinfachten Kaufpreisaufteilung.

Vocaris 
Beitragsersteller
 02.12.2016, 19:50

Vorab Danke für die Info. 

Ich dachte mir sowas schon. Aber O Ton Maklerin. 

"Kenne ich bei Eigentumswohnung nicht. Bei Hauskauf ja.. Ich bin schon 20 Jahre in dem Job. Das habe ich da noch nicht gehört. "

Zur Praxis. 

Wie würde das Finanzamt denn vorgehen,  wenn ich den Kaufpreis inkl. der entsprechenden NK ansetzen würde. Würde das FA dahingehend etwas einfordern? Denn im Notar Vertrag gibt es da keine Differenzierung. 

Petz1900  02.12.2016, 21:53
@Vocaris

Das Finanzamt macht auf jeden Fall eine Aufteilung in den Gebäude- und in den Grund- und Bodenanteil.