Rasentraktor bei vernieteter Wohnung absetzbar (Abschreibung?)

2 Antworten

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Hast du das vor ein paar Tagen nicht schonmal gefragt?


recer 
Beitragsersteller
 23.01.2011, 20:18

Hallo, nein, aber da ich bei über meiner Steuererklärung sitze und ich das erstemal in diesem Umfang mache, ergeben sich natürlich ähnliche Fragen was die vermietete Wohnung betrifft. Die Frage ist also ernst gemeint und ich möchte auch nicht nerven. Kannst du mir bitte helfen.

EnnoBecker  24.01.2011, 08:54
@recer

Also die Verhältnisrechnung wäre m.E. schon angemessen. Ob es jetzt aber die Wohnfläche ist, weiß ich nicht. Es wird ja nicht die Wohnung gemäht, oder?
 
Wenn du einen nachvollziehbaren Aufteilungsschlüssel nimmst, dann sollte das gehen.
 
Wichtig hierbei: Der Mäher bleibt - ebenso wie die vermietete Wohnung - Privatvermögen. Bei einem Verkauf nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr ist der Verkaufserlös also nicht mehr steuerverstrickt.

LittleArrow  24.01.2011, 12:58
@EnnoBecker

@EnnoBecker:

Dein Hinweis auf das Mähen in der Wohnung ist deshalb nicht hilfreich, weil auch die übrigen verhältnismäßig umgelegbaren Erhaltungs- und Betriebskosten vielfach außerhalb der Wohnung anfallen, z. B. Gartenpflege, Dachrinnenreinigung, Fassadenanstrich, Dachreparatur, Wege- und Flurreinigung. Der Verteilungsschlüssel sollte also einheitlich sein.

EnnoBecker  24.01.2011, 13:36
@LittleArrow

Sehe ich anders. Es mag herauskommen, dass derselbe Verteilungsschlüssel dabei herauskommt. Aber wenn beispielsweise der Rasen nur der eigentgenutzten Wohnung zuzuordnen ist, dann haben wir an dieser Stelle ein Verhältnis von 0:100.
 
Fensterreparaturen o.ä. muss man ja auch entsprechend zuordnen; schließlich weiß man ja, wo das entsprechende Fenster ist.

LittleArrow  24.01.2011, 14:11
@EnnoBecker

Mit der Fensterreparatur hast Du natürlich - abgesehen vom Flurfenster - Recht und auch mit dem "Eigentor" bei einer auf den Vermieter eingeschränkten Gartennutzung im Mietvertrag. Aber diese Posten sind dann ja auch nicht steuerlich (nicht "mietvertraglich") umlegbar, sondern direkt zuzuordnen! Ich hatte nun Positionen gewählt, die eben nicht zugeordnet werden können (einschl. der - ich sollte genauer sagen - Vorgartenpflege). Der Traktor zum Mähen und Schneeschieben ist hier natürlich ein besonders vielseitiges Arbeitsmittel.

EnnoBecker  24.01.2011, 14:36
@LittleArrow

Na, auf jeden Fall dürfte dem Fragesteller aber nun klar sein, worauf es ankommt :-)

LittleArrow  24.01.2011, 14:44
@EnnoBecker

Ja und hoffentlich hat er es mit der "vernieteten" Wohnung nicht Ernst gemeint:-) Dann ist nämlich gar nichts absetzbar.

EnnoBecker  24.01.2011, 15:08
@LittleArrow

Ist mir auch aufgefallen. Da es aber ein Fipptehler ist, hab ich es nicht aufgegriffen. Da gibt es hier so manch Schlimmeres zu lesen :-)

recer 
Beitragsersteller
 24.01.2011, 16:19
@LittleArrow

Hallo ihr zwei, Natürlich ist s ein Tippfehler. sorry! Aber danke für eure Beiträge. Die Wohnung ist natürlich "vermietet" und bleibt auch privates Eigentum. Ihr habt mir sehr geholfen und ich werde es auf die Quatratmeter aufteilen, erscheint mir als die beste Lösung. Aber auf wieviele Jahre abschreiben???

EnnoBecker  24.01.2011, 16:37
@recer

Hm...unter "Rasenmäher" finde ich 9 Jahre. Ist das realistisch?

recer 
Beitragsersteller
 24.01.2011, 17:11
@EnnoBecker

realistisch ist das. Danke Enno

LittleArrow  24.01.2011, 17:14
@EnnoBecker

Die 9 Jahre habe ich auch für Rasenmäher (wie auch für Kehrmaschinen und Räumgeräte) in zwei Tabellen gefunden. Sehr lange! Allerdings gilt für Kleintraktoren nur 8 Jahre.

Ich würde es mit 8 Jahren (=€ 325/Jahr) versuchen, wenn auf der Rechnung der Wortteil "traktor" erscheint. Der FA-Beamte ist sicherlich froh, wenn sein Steuerpflichtiger ausnahmsweise mal nicht versucht, gleich den ganzen Betrag abzuschreiben:-)

recer 
Beitragsersteller
 24.01.2011, 17:32
@LittleArrow

Danke LittelArrow:-) Jetzt habe ich die Steuerklärung auch fast fertig:-)!!!!...

Das Finanzamt wird sicherlich auch den Mietvertrag einsehen wollen und wenn dort Einschränkungen für den Mieter bezüglich der Garten und Rasennnutzung festgehalten sind, dann kann Dein Ansinnen durchaus abgelehnt werden.