Änderung der Steuerklasse von II auf I durch AG?

3 Antworten

Der Arbeitgeber ändert an Deine Steuerklasse nichts, auch wenn es so scheint. Der ruft nur die ELSTAM-Daten" ab und danach wird abgerechnet.

Es muss also eine Meldung geben, dass sich etwas geändert hat. Wenn Dein Kind 9 Jahre alt ist, wird es sich keine eigene Wohnung gesucht haben. Hat sich eine andere erwachsene Person bei Dir angemeldet?

Der Arbeitgeber/Lohnbüro kann Dir nur sagen, dass beim Abruf andere Daten kamen.

Hallo,

die Lohnsteuerklasse II ist der Lohnsteuerklasse I sehr ähnlich. Sie weist jedoch höhere Freibeträge auf und führt für den Arbeitnehmer zu einer geringeren jährlichen Steuerlast.

Alleinerziehende Arbeitnehmer, die mehr als 450 Euro pro Monat verdienen, können die Lohnsteuerklasse II beantragen.

Dies hatte ja nach Deiner Ausführung 2015/2016 funktioniert und im Mai 2017 ist dann Lohnsteuerklasse 1 berechnet worden. Mit Verrechnung für die vergangenen Monate?

Da keine Änderung in Deinen persönlichen Verhältnissen eingetreten ist, empfehle ich Dir mit dem Personalbüro Deines Arbeitgeber über die Änderung der Lohnsteuerklasse zu reden.

Die Voraussetzungen der Lohnsteuerklasse II müssen tatsächlich jeden Monat ohne Unterbrechung, die alleinerziehenden Eigenschaft, erfüllt werden. Sonst kommt es tatsächlich zu einem Lohnsteuerklassenwechsel zu 1.

Nach der Klärung mit dem Personalbüro, kannst Du in jedem Fall aber mit dem folgenden Formular bei Deinem zuständigen Finanzamt den Wechsel zu Lohnsteuerklasse II beantragen:

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=FDF2296E05F823BBB5B8

Liebe Grüße