Abzüge von einer Pension an die ausgleichsberechtigte Ex-Frau als Sonderausgaben abziehbar?
Nach Scheidung (1998) wurde ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Ausgleichsberechtigte ist meine Ex-Frau, die noch nicht in Rente ist. Deshalb wird seit Pensionsbeginn (1.7.2010) der entsprechende Betrag von der Pension einbehalten. Kann dieser Betrag bei den Sonderausgaben Berücksichtigung finden?
3 Antworten
Danke für den Link aber er hilft mir nicht weiter, da ich als Ex-Beamter eine Pension aus einer öfentlichen Kasse beziehe, bin ich damit in D steuerpflichtig und meine Frau mit ihrer Rente in F. Hat jemand noch eine Idee?
Nein, denn es mindert Deine Steuer ja schon, weil Du das Geld nicht bekommst und somit auch nicht versteuerst.
Würdest Du 2.000,- Pension versteuern und bekommen, könntst Du eine Zahlung an Deine EXfrau ggf. abziehen.
Dan du nach Abzug des Versorgungsausgleichs ja nur (Beispiel), 1.300,- bekommst und versteuerst, sind die Dinge geregelt.
Mit dem Versorgungsausgleich ist alles beendet. Als Steuerbürger bist du jetzt wieder Klasse 1, falls nicht wiederverheiratet, und irgendwelche Pflichten und Ansprüche aus der früheren Ehe bestehen nicht mehr. Umgekehrt kannst du auch nichts irgendwie steuermildernd beanspruchen.