Abschreibung / AfA bei Computerkauf. Werbungskosten
ich habe mir einen Computer gekauft (als Angestellter). Die Kosten kann ich wegen beruflicher Nutzung in die Einkommensteuererklärung mit übernehmen und abschreiben (auf 3 Jahre).
Was gehört alles zum Abschreibungsbetrag?
- Computer (Notebook): 995 Euro
- Maus + Tastatur: je 24,95 Euro
- Copyright Levy: 12,55 Euro
- Garantieverlängerung: 49 Euro
Das sind alles Bruttobeträge. In die Abschreibung von 36 Monaten würde ich nur den Computer nehmen. Die restl. Dinge würde ich sofort (zu 100%) in die Werbungskosten nehmen. Korrekt?
2 Antworten
Welche der 5 Komponenten sind denn eigenständig nutzbar, also sozusagen an jedem anderen vorhandenen oder neuen, zusätzlichem Gerät?
Die Garantieverlängerung und das Copyright Levy doch sicherlich nicht. Die scheinen mir beide mit Deinem Notebook eine Einheit zu bilden, die dann die Abschreibungsbasis darstellen würde.
dann sind 'Levy' und Garantieverlängerung beim Gerät dabei. Tastatur und Maus kann ich auch an einem anderen (existierenden) Rechner verwenden.
Danke, jetzt habe ich die Logik verstanden.
Ich würde hier sagen an der falschen Stelle gespart. Die Gesamtheit der Sachen, die hier als wirtschaftliche Einheit zu sehen ist, da nichts davon allein im Betrieb entsprechend seiner Bestimmung benutzbar ist, unterschreitet leider den maßgeblichen Wert von 1.000 Euro netto, damit man es getrost in die 3 jährige Abschreibung rein tun kann. Leider ist es insgesamt auch teuerer als 410 Euro brutto ist, gehört es in den Sammelposten und ist damit jährlich mit 20 % abschreibbar.
Ich würde hier sagen an der falschen Stelle gespart
verstehe ich nicht! Das ist eine rein steuerliche Frage. Und mir ist es letztlich egal, wie ich abschreibe. Aber ich weiss eben nicht, wie das gesehen wird bei der Steuer.
DH, so ist es.