Abfindung umwandeln in Verlängerung des Arbeitsverhältnisses ?

2 Antworten

Was soll denn daran vorteilhaft sein? Aufgrund der Abfindungshöhe gehe ich davon aus, dass die Voraussetzungen zum Erhalt von ALG 1 erfüllt sind. Damit bist Du weiterhin krankenversichert und bekommst zusäzlich ja noch das Arbeitslosengeld. Steuerlich kannst Du auch nicht viel einsparen, denn diese Summe wird Deinen persönlichen Steuersatz aus Deinem Jahreseinkommen kaum verändern.


extrememory 
Beitragsersteller
 23.01.2012, 18:17

Danke für die schnelle Information. Grundsätzlich bin ich ALG 1-berechtigt; durch Nebeneinkünfte aus selbständiger Tätigkeit dürfte dieses aber nicht allzu hoch ausfallen. Dazu möchte in den ALG--Status eigentlich auch persönlich nicht annehmen.

Einen besonderen Vorteil zur Forderung einer Abfindung von Ihrem Arbeitgeber haben Sie, wenn ein unbefristeter Arbeitsvertrag zu Grunde liegt und kein rechtlicher Grund zur Kündigung besteht. In diesem Fall erfolgt eine Kündigung über einen Aufhebungsvertrag, der dann eine Abfindung enthält. Die Höhe von Abfindungen ist unterschiedlich und es ist gut zu wissen, welche Beträge bisher vom Arbeitgeber gezahlt wurden. Auskünfte gibt sicher der Betriebsrat. Übliche Abfindungsbeträge ergeben sich beispielsweise aus den Jahren der Beschäftigung, die mit einem halben bis ganzen Monatsgehalt multipliziert werden. Ist die Abfindung zu hoch, besteht aber das Risiko der Minderung oder gar Wegfall des Arbeitslosengeldes für eine bestimmte Zeit. Dies gründet auf der Annahme des Arbeitsamtes, dass Sie sich an Ihrer Freisetzung „aktiv“ beteiligt haben. Umgangen werden kann dies durch eine förmliche Kündigung, so dass der Gekündigter im Anschluss das volle Arbeitslosengeld beziehen kann. http://www.rechtsschutz.net/berufsrechtsschutz/abfindung-bei-betriebsbedingter-kundigung/


Snooopy155  23.01.2012, 18:13

Er schreibt doch, dass ihm betriebsbedingt gekündigt wird - also steht kein Aufhebungsvertrag zur Diskussion, der wie richtig bemerkt eine Sperrzeit für Leistungen beim ALG 1 nach sich ziehen würde.

Offen bleibt nur die Frage, ob ds Arbeitsamt darauf besteht, dass er gegen die Kündigung Einspruch einlegt. Aber bei einem Sozialplan dürfte das schon vorab berücksichtigt worden sein.