Kontopfändung auf P-Konto ist offenbar doch möglich?
Ich habe regelmässige monatliche Einkünfte von ca. 850 €, also deutlich unter der Pfändungsgrenze. Allerdings liegen aus mener Vergangenheit Kontopfändungen an. Nun geschieht folgendes:
Wenn ich die 850 € die z.B. im Januar eingehen, bis zum Ende des Februars nicht vollständig ausgegeben habe, sperrt meine Sparkasse den überstehenden Betrag und übergibt in irgendwann an einen Gläubiger. Da wird eine Software verwendet, die mein KOnto stets beobachtet und jeden €, der so anfällt pfändet. Nur wenn ich immer alles ausgebe, was eingeht, wird nicht gepfändet. Dabei bin ich aber stets deutlich unter dem Pfändungsfreibetrag. Aus diesem Grud habe ich immer dann Probleme, wenn ich z. B. mal 100 oder 150 oder auch 200 € ansparen will, um etwas anzuschaffen. Theoretisch sollte das möglich sein, denn die Freigrenze 2019 lag ja bei 1179,99 €, also etwa 300 €oberhalb meines regelmäßigen Einkommens.
Auf diese Weise sind mir erst jetzt wieder etwa 120 € gepfändet worden.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist und dem Gesetz zum Schutz vor Pfändungen entspricht. Meine Sparkasse sagt aber, es sei juristisch sauber.
Stimmt das?
5 Antworten
Ansparen und P-Konto schließen sich grundsätzlich aus. Zum Sparen sind P-Konto-Inhaber auf Bargeld angewiesen.
Falsch und rechtswidrig ist das von Ihnen geschilderte Vorgehen der Sparkasse. Sie verstößt damit gegen § 835 Abs. 4 S. 1 ZPO:
"Wird künftiges Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto im Sinne von § 850k Absatz 7 gepfändet und dem Gläubiger überwiesen, darf der Drittschuldner erst nach Ablauf des nächsten auf die jeweilige Gutschrift von eingehenden Zahlungen folgenden Kalendermonats an den Gläubiger leisten oder den Betrag hinterlegen."
Abschließend zur Überschrift Ihrer Frage:
Natürlich sind Kontopfändung auf einem P-Konto möglich. Wozu sonst sollte es zum Beispiel "Pfändungsfreibetrag" heißen?
Die Antwort ist sehr gut, Danke. Aber was ich noch immer nicht verstehe und glauben kann ist der Umstand, dass ich noch nicht einmal bis zur Pfändungsgrenze Geld ansammeln darf. Ich überlege... Wenn ich anstatt der 850 €/Monat regelmäßige Einkünfte von 1179,99 € hätte und diesen Betrag ausgeben würde, könnte mir nichts gepfändet werden. Da ich aber nur 850 € einnehme, kann mir ein Überschuß von z. B. 20 €, den ich am Ultimo des Folgemonats nicht abgehoben habe gesperrt und gepfändet werden? Das entbehrt doch jeder Logik, nicht wahr?
Gut Du bist neu mit dem P-Konto. Alle die eins haben wissen das aus Erfahrung. Man muss das Konto am Monatsende immer leer machen. Also alles bar abheben oder weg überweisen. Man kann in solch einer Situation auch seinen Strom/Gas-Anbieter bitten, die Abschläge etwas zu erhöhen. So baut man dort ein Guthaben auf und kommt nicht in die Verlegenheit, das man nicht zahlen kann. Man kann auch das Guthaben auf ein Paypal-Konto Überweisen und dort stehen lassen. Das Paypal Konto ist in Luxemburg und die Gläubiger müssten dann dort erst einen Titel erwirken.
Falls man Eidesstattliche Versicherung macht, gibt man es halt an und gut ist es.
Nach den gesetzl. Regellungen braucht man auch nicht genauer fragen, weil das Gesetz auf Seite der Gläubiger ist. Der Gesetzgeber trägt nur Soge, das Schuldner dann nicht der Sozialhilfe zur Last fallen, mehr nicht.
Ja das ist korrekt so. Bei der Freigrenze zählt nicht nur, was aufs Konto drauf geht, sondern auch der Kontostand. Du solltest also niemals auf diesem Konto etwas ansparen, sondern monatlich das Geld abheben.
Es zählen sogar deine eigenen Einzahlungen als Einkommen für die Pfändung. Also angenommen, du hast dein Geld abgehoben, am Ende des Monats siehst du, es sind 200€ übrig, die du nicht gebraucht hast, und zahlst diese wieder ein, dann zählt das wie ein neues zusätzliches Einkommen, also wie wenn du in dem Monat nicht 850 bekommen hast sondern 1050.
Ok, so hat mir die Sparkasse das auch erklärt, aber ist das im Sinne des Gesetzes? Ich bin doch dann immer noch unter der Pfändungsgrenze. Mir scheint es da einen Widerspruch zu Ungunsten der Gepfändeten zu geben.
Das ist im Sinne des Gesetzes, denn Sinn und Zweck der Freigrenze ist, dass man so viel zur Verfügung haben soll, wie man zum Leben braucht und nicht zum Sparen. Wenn man von dem Geld noch etwas übrig hat und es nicht zum Leben braucht, dann ist es für dich als Schulder kein Nachteil oder Verlust, wenn du es zur Schuldentilgung nutzt. Anders gesagt, bei der Abwägung zwischen Sparen und Schuldentilgung hat dann wiederum der Gläubiger das stärkere Interesse, sein Geld zu bekommen.
Das ist im Sinne des Gesetzes und der Gläubiger! Die möchten ja auch Ihr Geld dafür bekommen, das Du ihnen zu früheren Zeiten vorenthalten hast.
Da kann einem schon die Hutschnur hochgehen.
Da verschafft einem das Gesetz die Möglichkeit von P-Konto und Freigrenzen, um wieder auf die Füsse zu kommen - sowas gibt es noch nicht sooo lange und woanders gar nicht.
Als Dank dafür wird die Gesetzmässigkeit angezweifelt und man versucht die Gläubiger (die wegen solchen Leute vielleicht sogar pleite gegangen sind) auch noch zu bescheissen.
Ich frage mich dennoch, wozu eine Pfändungsgrenze gut sein soll
Sodass garantiert ist, dass man genug zum Lebensunterhalt zur Verfügung hat und nicht hungern muss. Braucht man die Freigrenze nicht vollständig, kann man den Rest abgeben.
Ich hoffe, in dieser Kurzform war es jetzt besser verständlich.
Das ist so vom Gesetzgeber gewollt. Irgendwann ist es auch gut mit dem sehr großzügigen Schuldnerschutz. Das P-Konto ist schon sehr ungünstig für die Gläubiger, auch aufgrund der hohen Pfändungsfreibeträge. Aber am schlimmsten ist es für die Banken und deren Mitarbeiter vor Ort, vor allem in den kleinen Filialen. Sehr komplizierte Regelungen treffen auf fordernde, unduldsame Kontoinhaber, die sich und den anderen Beteiligten die ganzen Probleme meist selbst eingebrockt (übertriebenes Konsumverhalten, falsche Partnerauswahl,...) haben, das natürlich immer anders sehen, alles bestreiten (außer ihrem Lebensunterhalt) und ihren Frust bzw. Ärger gerne an "der Bank" (die für die ganze Mehrarbeit, die das P-Konto mit sich gebracht hat, im Einzelfall nichts berechnen darf, so dass der früher bei den Vollstreckungsgerichten angesiedelte Aufgabenbereich und dessen Kosten sozialisiert und von den normalen, zahlungswilligen Kunden bezahlt werden muss) und deren Mitarbeiter raus lassen - völlig unberechtigt. Die Ursachen für sämtliche Probleme im Zusammenhang mit Kontopfändungen und P-Konto stammen nämlich immer aus der Sphäre des Schuldners.
Es ist erstaunlich, wie schnell man in unserer Welt in eine Schublade gesteckt wird. Dazu bedarf es nicht mehr, als des Eingeständnisses einer Schwäche und schon ist man einer von denen, die nichts anderes im Sinn haben, als das Gemeinwesen zu schädigen. Für alle, die hier die Sicht der Gläubiger so intensiv vertreten, darf ich mal darauf hinweisen, dass es in unserem Land, dank hervorragender Gesetze, ein Inkasso - Unwesen gibt, das es in sich hat. Ein nicht oder spät bezahlter Bescheid für ein Parkvergehen über 15 € artet innerhalb kürzester Zeit aus in eine Inkassoforderung von 10facher Höhe. Eine Schuld, die mühsam und in Raten getilgt wurde, geht vor der letzten Rate - weshalb auch immer - an ein Inkassobüro und anstatt einer Erledigung (es sind in der Tat alle Raten längst bezahlt) muss ich mich mit Kontopfändungen von Gebühren befassen, die längst die - getilgte - Hauptschuld übersteigen.
Ach ja, noch was: Ich habe in meinem Leben mehr zum Brutto-Sozialprodukt beigetragen, als ihr, die ihr mich in eine Schublade steckt, in 5 Leben verdienen könnt.
Meine Frage galt im Übrigen der Sinnhaftigkeit eines Gesetzes und seiner praxisgerechten Anwendung.
Wegen eines Parkvergehens ... blabla.
Dafür gibt es erst mal ein Verwarngeld. Wer es nicht (rechtzeitig) bezahlt, zeigt an, dass ihn die Regeln der Öffentlichkeit nicht interessieren. Deshalb wird darauf ein Bussgeld. Logisch, dass dies höher ausfällt. Da dann mit der Sache mehrere Behörden und unzählige Bearbeiter beschäftigt sind, muss man sich nicht wundern, dass dies kostet (leider viel zu wenig - siehe ausländische Bussgelder).
Mit der Beitreibung ist kein Inkassobüro beschäftigt, sondern die Gerichtsvollzieher bzw. die Finanzämter (noch eine Behörde, nochmal Kosten).
Polemik löst keine Probleme, macht einen angreifbar, unbeliebt und zeigt miserable Haltung.
Zitat: "Ich habe in meinem Leben mehr zum Brutto-Sozialprodukt beigetragen, als ihr, die ihr mich in eine Schublade steckt, in 5 Leben verdienen könnt."
Wie sollt das gehen? Mit Sicherheit nicht zutreffend!
Sei stecken einen noch schneller in eine Schublade als das Sie denken!
Wenn Sie es wegen 15 € Parkvergehen zu einer Pfändung kommen lassen -> selber schuld. Offenbar können Sie sich Ihr Auto nicht leisten, verkaufen, Schulden zahlen und ÖPNV nutzen.
Das ist rechtens. Du kannst nichts ansparen auf dem P-Konto! Du musst es ausgeben, ansonsten geht es an deine Gläubiger. Wie wäre es denn, wenn du dir es leisten kannst zu sparen, dass du lieber deine Gläubiger bedienst ? Dann hast du auch irgendwann keine Pfändungen mehr auf dem Konto.
Falsche und zum Teil richtige Antwort in einem.
Richtig ist, dass sich ein P-Konto nicht zum Ansparen eignet, da bei vorhandener Kontopfändung Gelder spätestens nach dem übernächsten Monat (z. B, Geldeingang im November 2019, falls davon am 01. Januar 2020 noch etwas auf einem P-Konto ist, müsste es abgeführt werden.
Falsch ist die Beurteilung des geschilderten Vorgehens der Sparkasse als rechtens. Richtig ist vielmehr, es als illegal.
Natürlich stimmt das.
Du willst also 200 Euro ansparen.
Wer hindert Dich das zuhause zu tun?
Nur immer schön weiter mit Unsinn.
Guthaben beim Stromanbieter können gepfändet werden.
Das Gesetz wurde für Überschuldete geschaffen und nicht für Gläubiger.
Mit Sozialhilfe hat das absolut nichts zu tun - einem einfach gestrickten kommt das natürlich so vor.