Ab wann weden die Anschaffungskosten einer unfertigen Immobilie zu Vermietungszwecken angesetzt?
Ich habe eine 2017 eine Immobilie erworben, die ich nach Fertigstellung 2018 vermieten möchte.
So wie Ich verstanden habe, kann ich die Anschaffungskosten erst nach Bezugsfertigkeit über die Afa bei der Einkommenssteuer ansetzen.
Für das Jahr 2017 kann ich nur Werbungskosten geltend machen. Ist das so richtig?
3 Antworten
Klar ist das richtig.
Es gibt es ja noch keine Bemessungsgrundlage.
Zudem gibt es noch keine Immobilie, sondern nur eine Baustelle.
Hä?
Die Abschreibung SIND Werbungskosten.
Guck mal hier unter "Fertigstellung":
http://www.steuerlinks.de/richtlinie/esth-2010/hin7.4.html
Basis für die AfA sind die Anschaffungskosten des Gebäudes, also ohne Grundstücksanteil! Für 2018 geht nach Fertigstellung die monatsanteilige AfA eines Jahres in die Werbungskosten 2018 ein.
Direkt als Werbungskosten für 2017 kannst Du z.B. schon die Notar- und Eintragungsgebühren für die Grundschuld (Finanzierung) und auch die Bereitstellungsprovision, Zinsen und objektbezogene Versicherungen ansetzen, ebenso Inseratskosten für Mieter.