Unfall gebaut mit 1,8 Promille was muss ich alles zahlen?
Servus Leute , ich habe betrunken mit meinem Auto einen Unfall gebaut und bin gegen ein Gelände gefahren. Der Sachschaden war ca. 8000€ und die Geldstrafe 50 Tagessätzen also 3000€. Werde ich nur die Geldstrafe zahlen müssen oder auch der Sachschaden?
grüße
4 Antworten
Werde ich nur die Geldstrafe zahlen müssen oder auch der Sachschaden?
deine Versicherung wird dir schon mitteilen ob sie dich in Regress nehmen.
wenn deine Versicherung den Schaden nicht bezahlt, dann kannst du mal raten wer nun bezahlen mußt.
na, fällt dir da jemand ein?
Mir auf jeden Fall
So ein Blödsinn!
Wechsel den Anwalt!, wenn der das gesagt hat!!!
"Wenn Sie betrunken einen Autounfall verursachen oder daran beteiligt sind, entschädigt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung Ihre Unfallgegner. Der Versicherer kann Sie anschließend jedoch in Regress nehmen und einen Teil der bezahlten Schadensumme (maximal 5.000 Euro) von Ihnen zurückverlangen."
Die 1,1 Promillegrenze betrift die Vollkaskoversicherung, also Schäden am eigenen Fahrzeug, hat aber nichts mit der Kfz Haftpflichtversicherung zu tun!
- "Hatte der Fahrer über 1,1 Promille Alkohol im Blut, muss die Vollkaskoversicherung gar nichts übernehmen."
Die Kfz Haftpflichtversicherung muss per Gesetz leisten, Schäden an Dritte zahlen, also die 8.000 Euro, holt sich aber 5.000 Euro von dir zurück!
Sorry, nicht wirklich schwer zu verstehen, Google hilft da auch!!!
Deine Versicherung, welche diesen Schaden ( im Rahmen der Pflichtversicherung ! ) erst einmal reguliert (hat), wird bei Dir Regress nehmen - i.d.R. bis 5000 Euro.
Dazu kommt für Dich noch der Schaden an Deinem Fahrzeug, die MPU usw.
Die Kfz Haftpflichtversicherung MUSS Schäden an an Dritte zahlen!
Also die 8.000 Euro.
Bis 5.000 Euro darf und wird sich die Versicherung per Gesetz von dir zurück holen!
Dazu kommen dann noch die 3.000 Euro.
Also bist Du aktuell bei 8.000 Euro, die Du selbst trägst.
Dazu kommt noch der Schaden am Auto, das zahlst Du komplett alleine.
Willst Du deinen Führerschein zurück haben, kommen Minimum noch die Kosten der MPU dazu.
Bei Vorsatz gilt die Begrenzung des Regressanspruches auf 5.000,-€ nicht. Das meinte vermutlich der Anwalt.
Und ich möchte übrigens mit meinem Versicherungsbeitrag nicht für solche Leute mitbezahlen.
Vorsatz liegt hier wohl nicht vor!
Dann wäre er ja mit der Absicht, einen Unfall zu bauen, losgefahren!
Das schließe ich hier und vermutlich auch jeder Richter jedoch aus!
"Und ich möchte übrigens mit meinem Versicherungsbeitrag nicht für solche Leute mitbezahlen."
Das müssen wir jedoch! Und im Übrigen ja nicht nur bei Betrunkenen, vielmehr ja auch bei den Rasern, Idioten, Kiffern, .........
Um Lesen und Verstehen zu können, muss ich kein Anwalt sein!
Wenn ein Autoversicherer, hier die Allianz, bei einer Trunkenheitsfahrt von "grober Fahrlässigkeit" spricht, dann wird das auch so sein!
Erst recht, wenn man weiß, dass Versicherer sich nicht darum reißen, zahlen zu müssen!
"Wenn Sie betrunken einen Autounfall verursachen oder daran beteiligt sind, entschädigt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung Ihre Unfallgegner. Der Versicherer kann Sie anschließend jedoch in Regress nehmen und einen Teil der bezahlten Schadensumme (maximal 5.000 Euro) von Ihnen zurückverlangen. Rechtlich gesehen haben Sie grob fahrlässig eine Obliegenheit verletzt."
Du musst alle Schäden allein bezahlen. Deine Versicherung wird dem Opfer seinen Schaden bezahlen, aber dieses Geld musst du dann der Versicherung zurück bezahlen.
Die Versicherung übernimmt gar nichts 😰, die Frage ist ob ich der Sachschaden auch zahlen muss…