Welche Kriterien müssen erfüllt sein, daß der Umzug ins Altenheim vom Staat bezahlt wird?
Wenn man keine finanziellen Mittel mehr hat um den Umzug ins Heim zu bezahlen, gibts dann evtl. auch staatliche Hilfe, wenn man zuvor noch nicht Bedürftig war?
1 Antwort
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Sofern eine pflegebedürftige Person (mit Pflegestufe) in der Wohnung nicht mehr ausreichend gepflegt werden kann und in ein Heim oder eine Senioren-WG umziehen muss, kann die Übernahme der Umzugskosten im Rahmen der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach § 40 SGB XI bei der Pflegekasse beantragt werden.
Ratschläge zum Umzug findest Du hier:
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Altenheim#Der_Umzug_ins_Heim
aber hallo! Das habe ich wirklich nicht gewusst - Ich bin mir nicht mal sicher, dass das jeder Betreuer weiß...... Die sind manchmal soooooo d..f.
Danke dir für diesen Link.