Welche Kriterien müssen erfüllt sein, daß der Umzug ins Altenheim vom Staat bezahlt wird?

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Sofern eine pflegebedürftige Person (mit Pflegestufe) in der Wohnung nicht mehr ausreichend gepflegt werden kann und in ein Heim oder eine Senioren-WG umziehen muss, kann die Übernahme der Umzugskosten im Rahmen der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach § 40 SGB XI bei der Pflegekasse beantragt werden.

Ratschläge zum Umzug findest Du hier:

http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Altenheim#Der_Umzug_ins_Heim


blnsteglitz  21.11.2013, 11:09

aber hallo! Das habe ich wirklich nicht gewusst - Ich bin mir nicht mal sicher, dass das jeder Betreuer weiß...... Die sind manchmal soooooo d..f.

Danke dir für diesen Link.