Muss ich Kosten für Schimmelbeseitigung übernehmen wenn ich Klimaanlage nicht genutzt habe?

Hallo zusammen,

es geht um das leidige Thema, wer muss in einer Mietwohnung Schimmel/Feuchtigkeit an Wänden entfernen bzw. die Kosten für die Beseitigung tragen? Leider ist mein Fall ein bisschen komplexer, weshalb keine der im Internet recherchierten Fälle mir komplett weiterhilft. Vielleicht finde ich hier ja wertvolle Einschätzungen.

Sachverhalt:

Ich lebe seit 1,5 Jahren in einer zweigeschössigen Wohnung (oben = Erdgeschoss des Hauses, unten = Kellergeschoss des Hauses, beinhaltet aber auch Wohnräume), an zwei Stellen hat sich Feuchtigkeit an Wänden gebildet.

  1. Schlafzimmer: Genau im Eck, in welchem zwei Außenwände aufeinanderstoßen. Feuchtigkeit ist bisher relativ gering ausgeprägt, aber trotz regulärer Lüftung (3x täglich à 10 Minuten + haben wir sogar einen (nicht elektrischen) Luftentfeuchter aufgestellt) des Raumes durch uns Mieter entstanden. Die Feuchtigkeit ist auch ziemlich genau auf der Höhe, in welcher an den Außenwänden Vollwärmeschutz auf Sockel trifft. Für uns klarer Fall, baulicher Grund, daher Beseitigung und Kostenübernahme durch Vermieter (so zumindest unsere Einschätzung).
  2. Kellerraum: Im als Home Office genutzten Raum im Keller hat sich an der Außenwand innen deutlich mehr Feuchtigkeit bzw. sogar schon Schimmel gebildet. Auch hier hatten wir bereits einen Luftentfeuchter aufgestellt und regulär regelmäßig gelüftet. Trotz all dessen war in diesem feuchten Sommer die Luftfeuchtigkeit im Eck kaum unter 70% zu bekommen. Da es die letzten Monate bei anderen Mietparteien im Haus und im dazugehörigen Nachbarhaus Wasserschäden und dadurch Feuchtigkeit ziehende Wohnungen gegeben hat, hat die Hausverwaltung sehr zeitnah nach Anzeige der Feuchtigkeit bei uns im Keller einen Handwerker (Kühl- und Heizungstechniker) vorbei geschickt der einen Zusammenhang "unserer" Feuchtigkeit mit den anderen Wasserschäden relativ schnell ausgeschlossen hat. Das macht für uns soweit auch Sinn, da unsere betroffenen Stellen an ganz anderen Wänden/Bereichen des Hauses lokalisiert sind. Er meinte diese Feuchtigkeit im Keller kommt regulär von außen und kann man eigentlich nur wirklich mit einem elektrischen Luftentfeuchter eindämmen, ansonsten käme es immer zur Schimmelbildung, v.a. bei so feuchten Sommern wie diesen. Im Raum befindet sich auch eine Klimaanlage. Bei Einzug wurde uns jedoch nicht erklärt welchen Zweck diese erfüllt, uns konnten dazu keine weiteren Angaben gemacht werden.

Meine Ausgangsfrage bezieht sich auf 2., den Raum im Keller. Hätte von mir als Mieter verlangt werden können ohne vorherige Erklärung oder Hinweise unseres Vermieters die Klimaanlage in dem Raum anzuschalten, um damit ggfls. der Feuchtigkeitsproblematik entgegenzutreten? Hätte alternativ proaktiv von mir verlangt werden können auf eigene Kosten einen elektrischen Luftentfeuchter anzuschaffen um die Luftfeuchtigkeit auf einem gesunden Level zu halten?

Gerade das Vorhandensein der Klimaanlage gibt mir das Gefühl, dass mein Fall nicht so ganz eindeutig zu bewerten ist.

Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Hilfe!

schimmel
Soll ich aus Mangel an Beweisen Mangel an Duschkabine hinnehmen (Stichwort: Mietminderung schwer zu begründen)?

Hallo zusammen,

ich hatte vor ein paar Monaten bereits eine Frage zum Thema Mietminderung bei undichter Duschkabine gestellt (Sachverhalt unten nochmal grob aufgeführt).

Seit damals hat sich die Situation im Grunde nicht verändert. Es wurde nochmal versucht die Kabine dicht zu bekommen, aber der Konsens ist, dass wohl eine bauliche Veränderung (neue Duschkabine mit Wanne, damit es nicht mehr ebenerdig ist) vonnöten sein wird, um das Problem aus der Welt zu schaffen.

Da die Vermieterin nicht immer ganz aktiv ist und eher defensiv agiert, wollte ich präventiv nachfragen, was nächste potenzielle Schritte wären, sollte sie sich gegen die bauliche Veränderung der Dusche und damit gegen eine dauerhafte Behebung des Mangels entscheiden?

Nachdem auf meine alte Frage der Hinweis kam, dass es schwierig wäre eindeutig zu beweisen, dass die undichte Dusche nicht auch an mangelnder Reinigung von Kalkablagerungen liegen kann und daher eine Mietminderung wohl ohne "Schlammschlacht" schwer umzusetzen sei, bin ich mir sehr unsicher was der richtige Weg wäre.

Vielen Dank für eure Einschätzungen.

Hier der Sachverhalt nochmal grob:

Kurz nach Einzug (April 2023) haben wir festgestellt, dass in einem der Bäder während des Duschens an zwei Stellen Wasser aus der Duschkabine austritt und sich richtige Pfützen bilden. Da die Dusche direkt neben der Tür in den Flur steht, droht Wasser auf den Parkettboden zu laufen und diesen zu beschädigen. Wir haben den Mangel in den ersten Tagen nach dem Einzug dem Vermieter mitgeteilt und um baldige Behebung gebeten (ohne aber eine konkrete Frist zu setzen). Ebenso haben wir darauf hingewiesen, dass eine Beschädigung des Parkettbodens droht. Seit April wurden nun vom Vermieter mehrmals unterschiedliche Handwerksfirmen beauftragt ohne allerdings den Mangel beheben zu können.

Mietminderung, Mietrecht
Darf ich Mietminderung geltend machen bei undichter Dusche?

Hallo zusammen,

wir wohnen zur Miete in einem Mehrparteienhaus. Die Wohnung ist zweigeschossig und verfügt auf beiden Stockwerken jeweils über ein Badezimmer mit Dusche.

Kurz nach Einzug (April 2023) haben wir festgestellt, dass in einem der Bäder während des Duschens an zwei Stellen Wasser aus der Duschkabine austritt und sich richtige Pfützen bilden. Da die Dusche direkt neben der Tür in den Flur steht, droht Wasser auf den Parkettboden zu laufen und diesen zu beschädigen. Wir haben den Mangel in den ersten Tagen nach dem Einzug dem Vermieter mitgeteilt und um baldige Behebung gebeten (ohne aber eine konkrete Frist zu setzen). Ebenso haben wir darauf hingewiesen, dass eine Beschädigung des Parkettbodens droht. Seit April wurden nun vom Vermieter mehrmals unterschiedliche Handwerksfirmen beauftragt ohne allerdings den Mangel beheben zu können.

Da wir bisher immer Handtücher ausgelegt haben um das Wasser aufzusaugen ist bisher nur sehr wenig Wasser auf den Parkettboden ausgetreten, ein Schaden bisher nicht entstanden.

Könnten wir trotz fehlendem Schaden eine Mietminderung geltend machen? Spielt es in der Beurteilung eine Rolle, dass wir ein zweites Badezimmer mit funktionierender, dichter Dusche haben und theoretisch die andere Dusche nicht nutzen müssen?

Ich habe mal selber im Netz recherchiert und nur das nachfolgende Urteil gefunden. Hier ist allerdings bereits ein konkreter Schaden entstanden weshalb ich mir unsicher bin, ob mein Fall vergleichbar ist.

https://www.stolpe-rechtsanwaelte.de/id/4898929/Urteil29391/

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

Mietminderung, Mietrecht