Muss man die vollen Notarkosten bei einer nachträglichen Vertragsänderung tragen?
Guten Tag,
ein Bekannter hat derzeit folgendes Problem:
Er hat zusammen mit einem Geschäftspartner eine Wohnung gekauft.
Im Notarvertrag sind hierbei die Namen beider Käufer aufgeführt, also als wäre es ein normaler Privatverkauf.
Im Darlehensvertrag ist allerdings die GbR der beiden aufgeführt.
Da ein Kauf auf die GbR durchaus vorgesehen war, wollen die Geschäftspartner nachträglich den Notarvertrag ändern.
Hierfür verlangt dieser jedoch wieder die volle Summe, also als ob das eine völlig neue Beurkundung wäre.
Weiß hier wer weiter?
Immobilien,
Notarvertrag