Könnte sein, dass ich kein Anspruch auf Kinderzuschlag habe, weil mein Arbeitgeber mir mein Gehalt nicht rechtzeitig ausbezahlt?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe eine Frage. Ich habe Anspruch auf Kinderzuschlag wegen geringer Einkommen. Mein Arbeitgeber hat meine Gehälter rechtzeitig überweisen (erst fast 3 Monate später nach Arbeitsgerichts Mahnung). Ich habe einen Brief von Familienkasse bekommen, dass sie meinen Antrag für diese 3 Monate ablehnen - erste 2 Monate wegen zu wenig Einkommen und 3. Monat wegen zu hoch Einkommen (Gehälter für alle 3 Monate sind im 3. Monat ausbezahlt). Ist das rechtlich in Ordnung? Vielen Dank für die Hilfe und Antwort.
Mit freundlichen Grüßen, Suzana
1 Antwort
Hallo,
ja ! unverständlich zwar bei Betrachtungsweise von Ursache und Wirkung aber leider gilt auch hier das Zuflussprinzip. :-((
Im Prinzip hätte euch zwischenzeitlich möglicherweise ergänzendes Alg2 zugestanden(?) oder ihr hättet auf einen KiZ- Vorschuss Anrecht gehabt..... beides gibt es aber nur auf schrftl. Antrag.
Ich vermute, hier in deinem Fall hat die Beratung ( falls es eine Nachfrage gab) wieder einmal zum Nachteil der Familie versagt.