Könnte sein, dass ich kein Anspruch auf Kinderzuschlag habe, weil mein Arbeitgeber mir mein Gehalt nicht rechtzeitig ausbezahlt?

1 Antwort

Hallo,

ja ! unverständlich zwar bei Betrachtungsweise von Ursache und Wirkung aber leider gilt auch hier das Zuflussprinzip.  :-((

Im Prinzip hätte euch zwischenzeitlich möglicherweise ergänzendes Alg2 zugestanden(?) oder ihr hättet auf einen KiZ- Vorschuss Anrecht gehabt..... beides gibt es aber nur auf schrftl. Antrag. 

Ich vermute, hier in deinem Fall hat die Beratung ( falls es eine Nachfrage gab) wieder einmal zum Nachteil der Familie versagt.