Ich möchte aus diversen Gründen vorübergehend (bis wir in diesem Ort eine eigene Wohnung gefunden haben) mit meinen Kindern und meinem Partner in mein Elternhaus ziehen.
Meine Mutter bewohnt dieses Haus seit dem Tod meines Vaters alleine. Seit diesem Zeitpunkt sind meine Schwester und ich Eigentümer dieses Hauses in einer Erbengemeinschaft zu je 1/8.

Frage: Ist meine Mutter berechtigt Miete von uns zu verlangen? Kann das ganz normal in einem von uns aufgesetzten Mietvertrag festgehalten werden?

Würde dies beim Antrag auf Kinderzuschlag und Wohngeld anerkannt werden?(aktuell erhalten wir beides in unserer jetzigen Wohnung)
Wäre evtl eine Art Grundriss/Bauplan nötig?

Vielen Dank :)