Erhöhte Werbungskosten beim Kinderzuschlag?

2 Antworten

Du wirst wahrscheinlich in einem guten ALG-II -Forum eher Antworten erhalten.

Soweit ich jetzt gegoogelt habe, wird das Einkommen beim Kinderzuschlag genauso berechnet wie beim ALG-II. Und dort werden die ersten 100,-€ des Einkommens freigelassen, womit die Werbungskosten abgedeckt sein sollen.

Darin ist aber auch die Versicherungspauschale und noch etwas anderes berücksichtigt. Du hast also gute Chancen, über diese 100,-€ hinaus Kosten nachweisen zu können durch Deine Fahrtkosten und evtl. Reinigungskosten.

Und ich habe in einem anderen Forum gelesen, dass diese tatsächlich entstandenen Kosten dann geltend gemacht werden können. Ich weiß es aber selbst nicht.

Also hör Dich bitte noch in spezifizierteren Foren um - oder versuch es einfach.

Und dann bitte die Frage auch klarer formulieren (hab ich sie denn richtig verstanden?).


Kajah 
Beitragsersteller
 07.08.2017, 17:40

Hallo, ja Frage ist richtig verstanden worden. Der Bescheid von der Familienkasse hat weder die erhöhten Fahrtkosten für die berufsbegleitende Fortbildung (die der Arbeitgeber verlangt) angerechnet noch die Reinigung der Arbeitskleidung.

Auf Nachfragen wurde geraten einen Widerspruch einzulegen.

Lieben Dank für die Antwort!