Arbeitslosengeld und Arbeitsaufnahme?

4 Antworten

Wenn du einen neuen Arbeitsvertrag ab dem 1. Juli unterschreibst, kannst du bis zum Beginn dieses neuen Arbeitsverhältnisses weiterhin Arbeitslosengeld erhalten. Sobald du den neuen Job gefunden hast, musst du dies dem Arbeitsamt so schnell wie möglich mitteilen. In der Regel kannst du dies online über dein Online-Konto beim Arbeitsamt tun. Du solltest jedoch auch prüfen, ob zusätzlich zur Online-Meldung noch weitere Schritte erforderlich sind, wie zum Beispiel das Einreichen von Unterlagen oder das Vereinbaren eines persönlichen Termins. Es ist wichtig, dass du den Wechsel des Beschäftigungsstatus rechtzeitig und korrekt meldest, um eventuelle Zahlungsverzögerungen oder Probleme zu vermeiden.

alles in allem bündeln sie alle ihre Fragen durch einen kurzfristigen persönlichen Termin

Auch wenn sie keinen Termin haben... es gibt immer einen Teamleiter für die Arbeitsamtbereiche... naja ich weiß das definitiv bei mir damals... ich bin als Schwerbehinderter im extzernen Bereich Schwerbehinderung gewesen... da gabs so einen Teamleiterbüro... stand sogar an der Flurtür

also einfach frech persönlichen Kontakt aufnehmen und notieren sie sich ihre Fragen vorher auf einem Zettel, das sie nix vergessen...

Es genügt, wenn Du den Beginn eines neuen Arbeitsverhältnis unmittelbar vor Arbeitsaufnahme online mitteilst. Unmittelbar davoar, soweit eine vorvertragliche Kündigung nicht via AV ausgeschlossen wurde.

ALG I steht Dir - soweit Anwartschaft erfüllt - bis zum letzten Tag Deiner Arbeitslosigkeit zu.