Jobcenter Schulden von meiner Mutter zurückzahlen?
Hallo Leute, folgendes Problem.
Ich bin zum 01.05.2021 bei meiner ausgezogen. Sie selbst arbeitet nicht, sondern bezieht Leistungen. Sie hat wohl angeblich aber im Vormonat zu viel ausgezahlt bekommen, weil ich ja schon längst nicht mehr geldmäßig von ihr abhängig war. Sie hat auch zu spät angegeben, dass ich ausziehe und nen job habe. Ich hab aber schon immer mini jobs gehabt, und 2020 mit meinem teilzeitjob angefangen. Das heißt, ich hab von ihr nie Geld gebraucht, oder was vom Kindergeld gesehen, etc.
Jetzt lebe ich allein, und jetzt flattern auf einmal Rechnungen vom Jobcenter rein, ich müsse den betrag, der zuviel ausgezahlt wurde, zurückzahlen. Also meine Frage : Was soll das? Ich war noch nie abhängig vom Jobcenter, geschweige habe von denen Leistungen erzogen. Ich war immer "selbstständig" unterwegs. (es sind insgesamt ungefähr 560€, die andere Rechnung liegt hier irgednwo)
Ich danke im voraus!
3 Antworten
Ihr wurdet als Bedarfsgemeinschaft betrachtet und Du hast 2020 einen einen Teilzeitjob angefangen und Du bist ausgezogen. über alles hätten Du oder Deine Mutter das Jobcenter informieren müssen. Damit sind an Dich und Deine Mutter die Rückzahlungen berechtigt. Entweder Ihr bezahlt oder es wird vom Amtsgericht ein Titel gegen Euch verhängt.
Da Du bei Deiner Mutter gewohnt hast, habt ihr eine Bedarfsgemeinschaft gebildet.
Nicht Du, vielmehr Deine Mutter, hat Leistungen auch für dich bezogen.
Anteilige Wohn- und Nebenkosten sowie auch Geld, um dich mit zu ernähren.
Und wenn Du in dieser Zeit bereits Geld verdient hast, standen euch diese Leistungen gar nicht oder nur geringer zu.
Die Rechnung sollte im Übrigen schnellstens bezahlt werden, ob nun von deiner Mutter oder dir ist egal.
Ansonsten könnte eine Anzeige folgen und der Zoll wird irgendwann klingeln!
Von wegen:
Erschleichung von Sozialleistungen!
Du hast insofern Leistungen bezogen, als Deine Mutter auch für Dich Mittel für die Kosten der Unterkunft (KdU) bezogen hat. Wenn Du aber nicht bei Ihr wohnst und Deine Wohnung selbst bezahlst, stehen Euch als Bedarfsgemeinschaft diese für DEINE Unterkunft bezogenen Mittel nicht mehr zu, und daher sind sie zurückzuzahlen.