Unterhaltsvorschuss / Mangelfall und nun doch "teilweise leistungsfähig"

Guten Tag,

zuerst möchte ich mitteilen, dass mein Kind 2 Jahre alt ist und die Kindesmutter Unterhaltsvorschuss seit der Geburt an bezieht. Mein Einkommen wurde überprüft und das Jugendamt ist zum Ergebnis gekommen, dass ich nicht zahlen muss, das Schreiben setze ich hier noch ein. (Etwas weiter unten).

Ich bin auf "Stundenbasis" angestellt, meine Stunden schwanken und daher auch mein Gehalt jeden Monat, sagen wir, zwischen 900 und 1330 Euro. Die letzten 2 Monate habe ich ein mal 1330 und ein mal 1217 Euro verdient, davon wurde mir, was ich wahrscheinlich nicht absetzen kann, jeweils 100 Euro abgezogen, da ich von der Firma einen Roller-Darlehen von 500 Euro erhalten habe, was auf fünf Monate abgezogen wird. Also hätte ich vorletzten und letzten Monat zumindest zum Teil (Fahrtkosten betragen ca. 80 Euro), Unterhalt bezahlen können. Vor 3 Monaten kam die "Befreiung". Ich weiß nun nicht, wann sie sich wieder melden.

Da mehrere Mitarbeiter eingestellt wurden, kann es auch gut sein, dass mein Einkommen auf 1100-1150 runter geht. Ich also ca. 20-70 Euro zahlen müsste.

1.) Wenn ich das nicht melde, ist dass eine unterhaltspflichtverletzung und muss ich, trotz dem Schreiben vom Jugendamt, den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?

2.) Macht es Sinn, freiwillig beim Jugendamt vorzusprechen und dies zu melden, obwohl jederzeit dass Gehalt runtergehen kann und ich keinen Einfluß darauf habe?

3.) Wenn ich z.B. 70 Euro zahlen muss und meine Firma die Aufträge entzogen bekommen würde, und ich arbeitslos werden würde, müsste ich die 70 Euro dann weiterzahlen? Ich meine, dann kann man es ja nicht mehr?

4.) Was würdet Ihr in dieser Situation machen? Denke schon Tage darüber nach.

Diesen Monat verdiene ich ca. 1150 Euro Netto, abzgl. der 100 Euro für das Darlehen für den Roller.

Hier noch das Schreiben vom JA:

Ende Mai 2014.

Sehr geehrter Herr X,

Ihre eingegangenen Unterlagen haben wir geprüft. Anhand dieser Unterlagen kommen wir zum Ergebnis, dass Sie derzeit zur Leistung einer Unterhaltszahlung für Ihr Kind nicht in der Lage sind. Demnach werden wir weiterhin die Leistungen nach dem UVG für Ihr Kind erbringen, ohne von Ihnen einen Ersatz zu verlangen. Insoweit entstehen keine Unterhaltsrückstände. Wir erlauben uns aber zu einem späteren Zeitpunkt wiederum eine Prüfung Ihrer Einkünfte vorzunehmen. Wir werden uns sodann wieder bei Ihnen melden und entsprechende Unterlagen anfordern. Mit freundlichen Grüßen.

Bitte um Hilfe. Vielen Dank!

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Totale finanzielle Ungleichbehandlung von erbberechtigten Geschwistern... was tun?

Hallo da draußen!

Aaalsoo, ich bin wohl in dieser typischen Situation, wie viele Andere, die in einer Familie immer völlig ungerecht behandelt wurden. Und zwar wurde mein Bruder seit je her in ALLEM (!) immer bevorteilt. Das fing in der Jugend an, als er Taschengeld bekam und ich nicht... und gipfelte irgendwann darin, dass er ein Grundstück von den Eltern bekam und ich nichts, was bis heute ungeänderter Stand de Dinge ist. Natürlich habe ich dieser "Familie" irgendwann den Rücken gekehrt und später von Dritten erfahren, dass ich ungewollt war, wenn nicht sogar ein Unfall aus einer Beziehung mit einem der Chefs meines angeblichen Vaters. Wie auch immer, Keiner weis was ganz Genaues. Soviel erst einmal zum Persönlichen.

Als nun meine Mutter vor über 10 Jahren verstarb, erfuhr ich vom Berliner Testament der Eltern und wußte dann, dass mein "Vater" Alleinerbe ist, was mir zu dem Zeitpunkt auch (noch) nichts ausmachte. Im Laufe dieser 10 Jahre hat sich mein angeblicher Vater aber leider zu einem regelrechten Ekel (moralisch gesehen) entwickelt und viele schlechte Dinge in meinem Leben angerichtet. Mein Bruder bekam weiterhin alle erdenklichen Vorzüge und Hilfen. Als ich mit meiner eigenen Familie dann irgendwann das Ekel endgültig verließ, erfuhr ich kurze Zeit darauf vom Verkauf des Hauses, das er von meiner Mutter geerbt hatte. Das ist jetzt etwa ein dreiviertel Jahr her. Auch davon habe ich nie einen Anteil erhalten. Hingegen sehe ich wie er sich in einer anderen Familie regelrecht einkauft und nun dort lebt und Alle mit seinem Geld unterstützt, in offensichtlicher Art und Weise. Man kann sagen, dass er seine Ungerechtigkeit regelrecht genießt und sich von seinen eingekauften "Freunden" am Hals lecken läßt... wie ein echtes Ekel eben.

Nun meine Frage: Gibt es irgend ein Gesetz oder irgend eine Möglichkeit, wie ich ihn finanziell belangen und zur Rechenschaft ziehen kann? Mir geht es dabi noch nicht einmal um das Geld, denn ich habe mir inzwischen eine eigene Zukunft aufgebaut und bin selbst Immobilienbesitzer. Mir geht es darum, moralisch Recht zugesprochen zu bekommen und ihn für sein abartig antisoziales Verhalten (das er im Übrigen nie begründen konnte!) anzuprangern. Ich weis, jetzt kommen die einen oder anderen Stimmen wie "hak es einfach ab" oder "was willst du mit so einem Thema hier?"... aber Leute, mir ging es wegen diesem Ekel psychisch oft schlecht und es reicht mir nicht zu wissen, dass er nach seinem Ableben in die Hölle fährt. Ich möchte ihm jetzt schon im irdischen Dasein den moralischen Prozess machen, denn wenn es einer verdient hat, dann er!

Habe ich iiirgendweine rechtliche Möglichkeit, ihn anzuklagen? Gibt es Härtefallgesetze, die in so einem Fall vielleicht greifen? Oder weis jemand einen Rat mit einem Fakt, an das ich jetzt vielleicht noch nicht gedacht habe? Mich interessiert auch, ob es andere Leute gibt, die Ähnliches erleben mussten und was die dagegen unternommen haben.

Danke für jegliche Antworten!

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