Nachbarin braucht meinen Vorgarten zum Einparken

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Es kommt darauf an - bei meinem Stiefvater ist es so, dass auf den Grundstücken von ihm und dem Nachbarn jeweils das Wegerecht des anderen fest eingetragen ist, da man sonst nicht die eigene Garage erreichen könnte. Falls das bei Euch auch so ist, kannst Du rechtlich nichts machen - außer natürlich nichts mehr pflanzen. Falls es nicht so ist, hat die Nachbarin keinen Rechtsanspruch darauf . Das ist die rechtliche Seite. Wie sieht es denn aus - käme sie ohne das Blumenbeet niederzuwalzen rein? Wenn ja, dann erstmal nett ansprechen, darauf hinweisen, sagen, dass es nicht mehr toleriert wird. Falls sie sich stur stellt, Brief mit offizieller Aufforderung, es zu unterlassen, sonst muss sie Schaden tragen. Und natürlich hilft ihn letzter Instanz ein großer Stein im Beet ....


Anneclaire 
Beitragsersteller
 17.04.2012, 22:59

Danke für Deine Bemühungen. Ja sie käme ohne weiteres rein - sie hat sich aber angewöhnt, so auf den Parkplatz zu fahren, dass sie ohne rangieren rein und rausfahren kann. Wer kann das heute noch? Es geht auf keinem öffentlichen Parkplatz ohne rangieren, vor und zurücksetzen etc. alle in unserer "Reihe" machen und können das...nur sie lehnt das ab.

zauberfee  18.04.2012, 00:10
@Anneclaire

Sie sollte eventuell mal eine "Einparknachschulung" machen ... Mir scheint nämlich, sie kann nicht einparken die nette Nachbarin.

Ein einfacher Zaunpfosten hilft hier bereits. Es gibt diese als Stahlrohr, das man mit einem Sack Zement auch einbetonieren kann :-) Das dürfte an der betreffenden Ecke schon ausreichen, um am Fahrzeug einen gewissen Schaden zu hinterlassen, wenn es überfahren wird.

Ansonsten hilft eine kleine, harmlose Mauer, vielleicht 20-30 cm hoch. Auch da fährt man nicht einfach drüber. Mit etwas Fundament und etwas Verschalungsbrettern kann man das leicht mit ein paar Sack Zement und ein paar Stahlstangen robust und frostsicher herstellen :-)

Ansonsten gilt: wer Schaden verursacht, muss diesen beseitigen. Du hast also einen Anspruch darauf, daß die Nachbarin den Schaden an Deinem Gartenstück behebt.