Gelber Brief wegen Verkehrsordnungswidrigkeit?
Hallo,
ich wurde vor ein paar Monaten geblitzt. Kurze Zeit darauf kam der Anhörugsbogen, den ich digital beantwortet habe und den Verstoß zugegeben habe. Bis dato kam nichts von der Bußgeldstelle.
Heute bekam ich den Bußgeldbescheid in einem gelben Brief mit förmlicher Zustellung!!!
Dabei sind Prozesskosten in Höhe von ca. 30 € enthalten. Diese sollte ich tragen..
Kann es sein, dass das Verfahren sofort an das Gericht weitergeleitet wurde ohne vorher den Betroffenen anzuschreiben??
Was kann man dagegen tun, sodass man zumindest die Prozesskosten nicht zahlen muss?
Grüße
2 Antworten
Bei einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung, die Punkte in Flensburg und sogar Fahrverbot nach sich zieht, läuft das immer so ab, dass man zunächst den Anhörungsbogen bekommt zur Feststellung, wer der "Täter" ist. Danach bekommt der "Täter", in diesem Fall du selbst, den Bußgeldbescheid. Gemäß aktuellem Bußgeldkatalog sind dann IMMER Prozesskosten in Höhe von mindestens 25 € fällig. Bei einfachen Verstößen ist das Bußgeld bereits auf dem Anhörungsbogen vermerkt und du kannst dann einfach zahlen, oder - falls es jemand anders war - den Anhörungsbogen ausfüllen. Du wirst ja selber wissen, wie schwerwiegend dein Verstoß gewesen ist!
Dann gibt es auch keine Prozesskosten, sondern nur die Verwaltungsgebühr von 25 € + 3,50 € für die Zustellungsurkunde. Entweder hast du dich hier nicht richtig ausgedrückt, oder das ist kein deutscher Bußgeldbescheid oder du hast Angaben im Anhörungsbogen gemacht, die das ausgelöst haben. Üblicherweise macht man bei einem solchen Verstoß keine Angaben im Anhörungsbogen, sondern unterschreibt das Papier nur mit den entsprechenden Kreuzchen. Also prüfe deine Angaben.
Wirklich Prozesskosten? Ich hatte neulich 25,-€ Verwaltungsgebühr plus 3,50 für die Zustellung mit gelbem Brief.
Vermutlich ja. Bei Erteilung eines Fahrverbots gibt es immer Prozesskosten. Und wenn man sehr sehr flott unterwegs war oder in einer 30er Zone flott war, gibt es schnell ein Fahrverbot für mindestens 1 Monat. Da Fahrverbote vom Gericht verhängt werden, fallen grundsätzlich Prozesskosten an.
Anhörugsbogen, den ich digital beantwortet habe
und dass wirst Du vermutlich nicht nachweisen können, soweit die Behörde behauptet, dass deinerseits keine Reaktion auf die Zusendung des Anhörungsbogens erfolgt ist.
Natürlich habe ich den Nachweis dass ich darauf geantwortet habe
70€ Bußgeld. Weder Punkte noch Fahrverbot…