Ich habe morgen einen Termin bei meinem Rechtsanwalt, bin aber ganz aufgelöst und möchte eure Meinung jetzt schon hören. Denn ich übersah, dass mich der Anwalt in einer Bußgeldsache vertritt, und zahlte gleich den Bußgeldbescheid, als ich ihn zu Beginn der letzten Woche erhielt. Der Anwalt will morgen mit mir den Einspruch besprechen und tadelte mich, weil ich schon gezahlt habe. Der Anwalt will nämlich Einspruch einlegen. Die Zeit dafür hätten wir ja noch ausreichend. Aber stellt meine Zahlung ein Anerkenntnis meiner Schuld dar?
Stellt Zahlung eines Bußgeldbescheides das Anerkenntnis einer Schuld dar?
Bußgeld,
Bußgeldbescheid,
Schuld,
Zahlung