Hallo! Folgende Situation:
bis Ende März bei Tagesgeldbank A, Freistellungsauftrag liegt dort vor, wird Ende März auf 0.- gesetzt
Anfang April bei Tagesgeldbank B, kompelttes Guthaben wird von A nach B übertragen, Freistellungsauftrag wird für B ab 01.04. erteilt.
Frage: was passiert mit den Zinsen von A am Jahresende? Also wie weit werden die von der Abgeltungssteuer betroffen sein? Bis Ende März ohne wegen bis dahin gegoltenem Freistellungsauftrag und danach mit, oder wie sonst? Und hat das Auswirkungen auf die Zinseinkünfte ab April von B? Danke für ein bisschen Input