Person A bekommt 5% der Ges. für 5.000.000, Person B 5% für Arbeit - steuerliche Handhabung?

Schonmal vorab, sorry für den Kauderwelsch-Titel, mir ist keine andere kurze Beschreibung eingefallen.

Es geht explizit um folgendes:

Person B war an der Gründung eines Unternehmens (sagen wir Muster GmbH) beteiligt, wurde bisher jedoch nur mittels seinem Gewerbe für seine erbrachte Arbeitsleistung entschädigt. Die Idee war jedoch von Anfang an, dass Person B auf Dauer 5% Gesellschaftsanteile bekommt. Vertraglich wurde das jedoch nicht festgehalten.

Nun kommt Person A und möchte 5.000.000€ für 5% der Gesellschaftsanteile investieren.

Person B hat nun Bedenken, dass, wenn er ebenfalls ungefähr zeitgleich mit Person A seine Anteile an der Muster GmbH bekommt, ihm das Finanzamt diese 500.000€ als geldwerten Vorteil o.Ä. anrechnet, und diesen versteuert haben möchte.

Ist das ein berechtigter Gedanke? Und falls ja: Gäbe es Konstellationen, wo man eben dem aus dem Weg gehen kann? Im Ursprungsvertrag (welcher die erbrachte Arbeit und die Entlohnung dafür definiert hat) ist noch eine Beteiligung seitens Person B an einer etwaigen Investition eines Geldgebers i.H.v. 0,5% definiert. Sprich, wenn nun Person A die 5 Millionen investiert, bekäme Person B dafür 25.000€. Wie sähe es aus, wenn man in einem zweiten Vertrag darauf verzichtet, und statt dessen 5% Gesellschaftsanteile akzeptiert, und diese Anteile ein paar Tage vor Person A erhält?

Steuern

Meistgelesene Beiträge zum Thema Steuern