Was passiert wenn Ehepartner(Einzelunternehmer.Gewerbetreibender) stirbt, mit seinen Kreditschulden z.B. für Autokredite die auf das Gewerbe laufen(eine Restschuldversicherung wurde nicht abgeschlossen), Schulden für Gewerbeimmobilie (Pension, im Eigentumsanteil einer Eigentümergemeinschaft)?Ehepartner hat nicht mit gebürgt oder unterschrieben.Wenn z.B. dann der Wert des Autoverkaufes nicht für den Restkredit ausreicht?Wie ist das überhaupt denn mit den laufenden Verpflichtungen aus dem Gewerbebetrieb, wenn die Person verstirbt die das Gewerbe innehatte?Danke!