Vertragsverlängerung Fitnessstudio durch Corona möglich?
Ich habe meinen Vertrag fristgerecht zum 31.12.20 gekündigt, Beiträge für November und Dezember behalte ich ein, weil das Fitnessstudio geschlossen ist. Jetzt will das Studio meinen Vertrag um die Lockdown Zeit verlängern, mit verweis auf AG Torgau 2 C 382/19 und LG Würzburg 1 HK O 1250/20.
Meines Erachtens sind die Urteile überhaupt nicht auf meinen Sachverhalt anwendbar.
Recht,
Corona