Guthabensperre bei Postbank aufheben?

Hallo,

Im letztes Jahr im Spätsommer hat mein Vermieter versehentlich eine Doppelzahlung bzgl. meiner Mietschulden in Höhe von ca. 2x2400 (1x bar/1x als Darlehen vom Jobcenter) erhalten.

Im September hat er mir dann ~2400 zurücküberwiesen. Ich habe ein P-Konto & hatte im nächsten Monat eine Guthabensperre (~338€) die ich jeden Monat nicht abheben kann weil 2 Pfändungen drauf laufen.

Um an mein Geld zu kommen meinte eine Mitarbeiterin in der Pfändungsabteilung der PB ich soll zum Amtsgericht & mir die 2 Beträge von den Gläubigern freigeben lassen damit ich an das Geld komme (irgendwie so hat sie das formuliert) - mache ich das jetzt so dass ich ein Brief an das Amtsgericht schreibe? Ich könnte mit den Vorlagen im Internet wenig anfangen und mein Betreuer bekommt das selbst nicht hin.

Würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann, es sind jetzt 5 Monate Rum, 50 sinnlose Telefonate mit der Postbank aber eine Guthaben von 338€ die ich nicht abheben kann, alles andere wie Bürgergeld kann ich problemlos abheben.

Bitte um Hilfe wie ich so ein Schreiben an das Amtsgericht formuliere (ein Rechtspfleger kann die Beträge rückwirkend freigeben) oder wie ich das am besten mache da sonst alle Optionen ausgeschöpft wurden & enorm viel Zeit & Geduld vertrödelt.

Danke!

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P-Konto und Auskehrungskonto?

Ahoi,

ich habe eine Frage bezüglich des P- Kontos und Auskehrungskontos. Vielleicht bin ich aber auch zu doof um es zu schnallen da ich mich nun seit einiger zeit mit diesem Thema beschäftigen muss. Kurz zur sache:

Ich habe ein P-Konto. Auf diesem Konto ist seit 3 Monaten kein Geld eingegangen was den Freibetrag überschreiten würde. Nun bekomme ich aber eine einmalige Zahlung von ca 1700 Euro. Dieser Betrag liegt über dem Freibetrag von 1330 Euro.

Meine Frage dazu ist nun folgende: Sobald dass Geld überwiesen ist und ich nicht schnell genug bin um es abzuheben, falls dies möglich ist, werden mir von diesen 1700 Euro die 370 Euro abgezogen sodass ich auf den Freibetrag komme? Danach müssten diese 370 Euro Differenz ja auf das sogenannte Auskehrungskonto kommen. Da im folgenden Monat , März, diese hohe Zahlung nicht wieder erfolgen wird sondern nur ein betrag der weit unter dem Freibetrag liegen wird, müssten mir diese 370 Euro ja eigentlich wieder auf mein P-Konto zurück gebucht werden? Ist dass so richtig? Nehmen wir an der Betrag im März beträgt 500 Euro. Diese 500 euro plus die 370 Euro die "gepfändet" wurden ergeben 870 Euro. Dies liegt ja weit unterhalb des Freibetrags. Und deshalb habe ich wieder zugriff auf dass Geld vom Monat Februar PLUS die 500 Euro vom märz? Habe ich dass so richtig verstanden?

Oder werden mir diese 1700 euro auf einmal gepfändet? Wäre doof weil ich dann wieder ohne Geld dastehen würde und dass kann ich nicht mehr länger. 3 Monate schon warte ich darauf.

Achja einen Brief mit dem titel: vorpfändung habe ich erhalten. Falls dies benötigt wird. Die 370 Euro die ja über dem Freibetrag liegen, benötige ich aber um zu leben. Ich denke auch darüber nach ob ich sowas wie einen unpfändbarkeitsantrag stellen sollte. Das Leben spielt manchmal ein komisches Spiel.

Vielen dank:)

Kontopfändung, Pfändung

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