Ist das Auto von meinem Ehemann pfändbar?

5 Antworten

Das Eigentum des Ehegatten hat keine Bedeutung in der Privatinsolvenz.

Nur bei Berechnung der Pfändbaren Beträge ist die Frage der unterhaltsberechtigten Personen udn ob die Einkünfte haben, zu berücksichtigen.

Weder das Autoi, noch die eventuell vorhandene Briefmarkensammlung Deines Mannes sind interessant, auch nicht sein Sparkonto.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Wer Fahrzeughalter ist, ist uninteressant

Wer das bezahlt hat auch, sofern das überhaupt nachvollziehbar ist bei barzahlung

Einzig zählt, wer den Kaufvertrag unterschrieben hat, der ist rechtlich der Besitzer.

Eigentum deines Ehemannes ist und bleibt sein Eigentum und kann somit nicht aufgrund deiner Privatinsolvenz gepfändet werden. Sippenhaft gibt es bei uns nicht.

Anders könnte es sein, wenn du ihm unmittelbar vor der Insolvenz das Geld für den Kauf des Fahrzeuges zur Verfügung gestellt haben solltest. Das könnte vom Insolvenzverwalter angefochten werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zertif. Pfändungsexperte, qual. Kreditsachbearbeiter
Ehemann hat Gebrauchtwagen gekauft
Der Kaufvertrag und Fahrzeughalter ist er allein. Kann das Auto trotzdem gepfändet werden

Nein, der Ehemann hat nichts mit Deinen Schulden zu tun.

wenn du Schulden machst, dann mußt du dafür aufkommen und nicht dein Mann.


celmel90 
Beitragsersteller
 13.03.2024, 23:15

Ja das ist richtig , ich hatte nur mal gelesen, dass es bei bestimmten Sachen anders abläuft u.a. Pkw‘s..