Ist das Auto von meinem Ehemann pfändbar?
Zuerst einmal möchte ich erwähnen, dass mein Ehemann und ich kein gemeinsames Konto haben, eigenes Einkommen etc.
Ich allein, werde in kürze PI beantragen müssen.
Mein Ehemann hat sich ein Gebrauchtwagen gekauft der Marke BMW.
Der Kaufvertrag und Fahrzeughalter ist er allein.
Er muss mit dem Auto täglich 35km zur Arbeit fahren.
Kann das Auto trotzdem gepfändet werden, obwohl ich es nicht nutze?
Muss man bei einer Vermögensauskunft angeben, dass der Ehepartner einen Auto besitzt?
5 Antworten
Das Eigentum des Ehegatten hat keine Bedeutung in der Privatinsolvenz.
Nur bei Berechnung der Pfändbaren Beträge ist die Frage der unterhaltsberechtigten Personen udn ob die Einkünfte haben, zu berücksichtigen.
Weder das Autoi, noch die eventuell vorhandene Briefmarkensammlung Deines Mannes sind interessant, auch nicht sein Sparkonto.
Wer Fahrzeughalter ist, ist uninteressant
Wer das bezahlt hat auch, sofern das überhaupt nachvollziehbar ist bei barzahlung
Einzig zählt, wer den Kaufvertrag unterschrieben hat, der ist rechtlich der Besitzer.
Eigentum deines Ehemannes ist und bleibt sein Eigentum und kann somit nicht aufgrund deiner Privatinsolvenz gepfändet werden. Sippenhaft gibt es bei uns nicht.
Anders könnte es sein, wenn du ihm unmittelbar vor der Insolvenz das Geld für den Kauf des Fahrzeuges zur Verfügung gestellt haben solltest. Das könnte vom Insolvenzverwalter angefochten werden.
Ehemann hat Gebrauchtwagen gekauft
Der Kaufvertrag und Fahrzeughalter ist er allein. Kann das Auto trotzdem gepfändet werden
Nein, der Ehemann hat nichts mit Deinen Schulden zu tun.
wenn du Schulden machst, dann mußt du dafür aufkommen und nicht dein Mann.
Ja das ist richtig , ich hatte nur mal gelesen, dass es bei bestimmten Sachen anders abläuft u.a. Pkw‘s..