Pfändung Postbank?

Hallo, ich wollte mal wissen was mit dem restlichen Geld passiert, welches man ja nicht bekommt wenn eine Pfändung vorliegt. Man bekommt ja nur den Freibetrag. Aber beispielsweise hat man nur noch eine Pfändung auf dem Konto von 120 Euro. Der Freibetrag beträgt ja so 1340 Euro.

Man bekommt aber zb. 2000 Euro Lohn auf das Konto.

Das heißt der restliche Betrag, auf den man nicht zugreifen kann, beträgt 660 Euro. Die Bank nimmt ja diesen Betrag um die Pfändung zu bezahlen, also die 120 Euro werden von der Bank an den Gläubiger geschickt.

Was passiert aber mit den übrigen 540 Euro dann? Wo landen die denn dann?

Mein Partner hat dieses Problem, alle Pfändungen wurden von der Bank abbezahlt an die Gläubiger. Soweit so gut.

Nun ist aber diese eine Pfändung noch aufm Konto, die Bank zahlt diese aber nicht an den Gläubiger, mein Partner hat trotzdem nur diesen Freibetrag seit Monaten. Die Pfänung steht auch seit Monaten drin, es passiert nix. Wo landet dann das restliche Guthaben, wenn die Pfändung gar nicht von der Bank damit bezahlt wird? die Bank kann ja nich die knapp 700 Euro einfach einsacken?

Er war dann in ner Filiale, die meinten, er solle die Pfändung selbst überweisen, was er ja nicht wusste, da die vorherigen alle von der Bank an die Gläubiger gezahlt wurden.

ich frage mich jetzt nur, wo das ganze restliche Geld, welches ja nicht zu verwenden war hingelangt???

ich hoffe ihr versteht was ich meine.

Pfändung, Pfändungsrecht, Pfändungsschutzkonto, Postbank, Pfändungsfreibetrag
Pfändung von Computer sowie Neuaneignung während Pfändung?

Guten Abend zusammen,

ich befinde mich momentan, nach ungefähr halbjähriger Arbeitslosigkeit in einer Ausbildung. Nun haben sich während meiner Arbeitslosigkeit knapp 6.000€ Schulden bei meiner Krankenkasse angehäuft. Eine Kontopfändung ist aufgrund meines Ausbildungsgehaltes natürlich nicht gefruchtet und nach mit der Schuldnerberatung abgeklärter Deklaration meiner Zahlungsunfähigkeit an den Zoll habe ich nun ein Schreiben erhalten, indem erklärt wird, dass mich demnächst ein Vollziehungsbeamter zwecks "Feststellung Wirtschaftlicher Verhältnisse und ggf. Absicherung der Forderung durch Sachpfändung" aufsuchen wird.

Nun habe ich mir nie großartig Sachen gegönnt und mein Geld eher für Reisen und Unternehmungen ausgegeben. Einen Fernseher besitze ich nicht und mein Smartphone dürfte auch nicht von Interesse sein. Nun habe ich mir aber doch einen Mittelklasse PC zusammengestellt gehabt, ungefähr vor einem Jahr, der damals so um die 6 - 700 Euro gekostet hat, jetzt vielleicht noch bei knapp 500 liegt, würde ich ihn mit den gleichen Teilen neu zusammenstellen. Abgesehen davon besitze ich nun nicht wirklich etwas von Wert.

Kann dieser nun, als einziges Informations- sowie "Entertainment"-medium gepfändet werden?

Kann ich mit Nutzung von CNC sowie CAD/CAM Software in der Ausbildung auf den Besitz eines etwas leistungsstärkeren PC's argumentieren?

Evtl. blöde Frage, aber kann ich mit einer offiziellen Schenkung an z.b. Verwandte oder Freunde den PC schützen, sollte der Vollziehungsbeamte ihn mitnehmen wollen?

Habe im Internet leider nur vage Definitionen gefunden, aus denen ich nicht herauslesen konnte ob der PC geschützt ist oder nicht.

Der andere große Punkt ist, wie sieht das mit dem Erwerb von neuen Dingen aus, nachdem der Beamte vor Ort gewesen ist. Also angenommen ich kaufe ein neueres Smartphone, kann dieses dann im Nachhinein gepfändet werden?

Vielen Dank schonmal im voraus für eure Antworten.

Pfändung, Pfändungsrecht, Pfändungsschutz

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