Kindergeldanspruch Ausbildung unfreiwillig agebrochen

Hallo Zusammen

möchte gerne eure Meinung hören. Mein Sohn hat letztes Jahr Juli ( 2 Ausbildungsjahr Mechatroniker ) aus psychischen Gründen eine Psychologen aufsuchen müssen, In der Werkstatt war es auf die Dauer nicht mehr auszuhalten, nur Ausnutzung Überstunden, kein Zeitausgleich Gehalt permanent zu spät überwiesen, Oma verstorben wollte der Chef kein Urlaub eintragen, bei der Beerdigung dann das gleiche Spiel hat verlangt das er dann bis 12.00 arbeitet ob wohl die Beerdigung um 13.00 statt gefunden hat,, da hat es mir gereicht und hab den nicht gehen lassen weil er nicht in der Verfassung war eine ordentliche arbeit zu leisten.

Um abzukürzen war mein Sohn etwa 7 Wochen krank, ich als Chef hätte spätestens nach der zweiten Woche nachgefragt.Er wurde dann gekündigt weil ihn die Ärztin nicht ewig krankschreiben konnte , ( keine Krwankenmeldung an Betrieb )

Mein Sohn wollte auf keinem Fall die Lehre in diesem Betrieb fortsetzen, hat etliche Bewerbungen abgeschickt damit er sein 3 Ausbildungsjahr fortsetzen konnte, leider ohne Erfolg , immer wieder die gleichen Antworten "Wir haben für dieses Jahr bereits unsere Ausbilder" Im Arbeitsamt war er 2x konnten ihm auch keine große Unterstützung leisten.

Da sich Arbeitsamt und Familienkasse im selben Gebäude befinden dachten wir die arbeiten zusammen und das geht alles automatisch.

So er hat kein Betrieb gefunden wo er die Lehre fortsetzen konnte, bevor er Daheim rumhängt hat er sich angegiert und ab dem 15.10.14 eine Stelle im Verkauf (Modegeschäft )begonnen.

Ich habe auf meine Initiative bei der Fam.kasse angerufen weil ich gedacht habe

ist es überhaupt zulässig das Kindergeld weiterhin zu beziehen wenn der Sohn 20 Jahre Alt nicht mehr in der Ausbildung ist , mir wurde gesagt am Telefon das es nicht ausgeschlossen ist , was die benötigen ist die Kündigung, die Absagen von den Bewerbungsschreiben. Bin dann paar Tage später zur Fam,Kasse mit dem Sohn gegangen, der MA war nicht grade freundlich und meinte gleich "kein Anspruch" die zwei Monate die ich bekommen habe werde ich zurückzahlen müssen, und so war es bekam am 12.12.14 den Brief das ich bis 29.12.14 die 368.00 € zurückzahlen soll., habe natürlich den Betrag auch überwiesen.

Mein Sohn schreibt jetzt schon fleißig die Bewerbungen für das Ausbildungsjahr Sep.2015, bin sicher das er ein Ausbildungsplatz bekommen wird

Meine Frage an Sie macht es jetzt einen Sinn ein Einspruch einzulegen oder habe ich überhaupt keine Chancen der Sohn wird im April 21 Jahre alt

Vielen Dank und ein gutes neues Jahr an alle

Mit freundlichen Grüssen

Amigo0211

anspruch, Ausbildung, Kindergeld, Recht
ARGE rechnet trotz hoher Fahrtkosten gesamtes Ausbildungsgehalt an

Mein Mann und ich bilden mit unserem kleinen Sohn eine Bedarfsgemeinschaft. Ich bin im ersten Ausbildungsjahr, mein Mann derzeitig arbeitssuchend, deshalb erhalten wir bzw er und mein Sohn ALGII.

Ich verdiene knapp über 400 Euro netto im Monat. Meine Fahrtkosten zum Betrieb belaufen sich im Monat auf rund 300 Euro, hinzu kommen 35 Euro fürs Zugticket zur Berufsschule (Blockunterricht ca alle zwei Monate, deswegen lege ich pauschal jeden Monat das Geld für eine Woche weg). Außerdem hat mein Sohn einen Ganztagsplatz im Kindergarten, den bezahlen wir vom Kindergeld, das was übrig bleibt sind noch einmal hundert Euro.

Mein gesamtes Gehalt wird angerechnet, ich bekomme also nichts dazu, obwohl die Kosten nachweislich die Einnahmen übersteigen-und da ist Essen noch nicht mit eingerechnet, sowie Unterhaltskosten für das Auto etc (und das brauche ich bei über 30km pro Strecke ohne öffentliche Verkehrsanbindung). Von der Sachbearbeiterin erntete ich auf mein Nachfragen hin nur Schulterzucken, wir könnten ja unseren Sohn im Kindergarten abmelden um Geld zu sparen, uns fiele schon etwas ein. Ganz davon ab gesehen dass das Blödsinn ist-es gibt genug Arbeitslose denen noch Tagesmütter finanziert werden, außerdem verfällt der Anspruch meines Sohnes auf den Platz sobald wir ihn abmelden und mein Mann wollte schon ganz gerne wieder arbeiten.

Es sieht nicht aus als würden wir noch lange in diesem Sumpf stecken, aber kann mir vielleicht trotzdem jemand weiter helfen? Darf die ARGE das komplette Gehalt abziehen, obwohl ich belegen kann dass die Ausgaben höher sind (wie gesagt, ohne dass da Nahrung oder sonst irgendwas drin wäre)?

Ausbildung, Hartz IV

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