Kann man im Jahr des Erwerbs einer Immobilie die vollständige AfA absetzen?

2 Antworten

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1974, das gibt erinnerungen. Da hatte ich meine Lehrabschlussprüfung. muss ich also wissen.

Die 2 % AfA (§ 7 Abs. 4) war immer zu zwölfteln solange ich es kenne.

Die § 7 (5) AfA (degrissiv) war für das volle Jahr anzusetzen.

Setze die volle Jahre-AfA an. Das Finanzamt wird ggf. kürzen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Privatier59 
Beitragsersteller
 03.11.2024, 17:59

Danke auch Dir für die Antwort.

Ob das FA wirklich kürzen wird steht nicht unbedingt fest. Bei einem anderen Haus hatte ich übersehen, dass die AfA nicht 2%, sondern 2,5% betragen hat. Das ist dem FA erst mit 3 Jahren Verspätung aufgefallen. Wenigstens hatte das keine Auswirkungen auf die weiter zurück liegenden Jahre.

Diese Sache liegt so an die 8 Jahre zurück. Kann natürlich sein, dass die Finanzverwaltung inzwischen EDV-mäßig aufgerüstet hat.

wfwbinder  03.11.2024, 18:12
@Privatier59

JA, es ist mögöoich, aber es kommt da auf die Übernehme der Altdaten an.

Andri123  03.11.2024, 21:06

Übrigens Satz 4 des Abs.1 Par. 7 EStG, nicht Abs.4.

Ich persönlich würde es wohl lieber gleich richtig machen, anstatt auf Schriftverkehr zu warten, und das 4 Jahre lang. Um ein paar Euro zu sparen, die man ohnehin übrig hat. Aber natürlich nicht für die Steuer, falls man sich da durchtricksen kann. Das muss jeder selbst wissen. In drei Jahren hat man vielleicht ganz andere Sorgen.

díe "normale" Gebäude-Afa ist zeitanteilig anzusetzen.

würde das Finanzamt aber normalerweise von Amts wegen ansetzen.


Privatier59 
Beitragsersteller
 03.11.2024, 11:29

Vielen Dank für die Antwort!