Kann man im Jahr des Erwerbs einer Immobilie die vollständige AfA absetzen?
Mir gehört ein Mietshaus das von meinen Eltern im Jahr 1974 erworben wurde und, das mir im Weg der Schenkung zugefallen ist.
Die AfA wird seit 1974 mit 2% angesetzt. Damit wäre ja die AfA in diesem Jahr abgelaufen. Leider liegen mir die Steuerunterlagen meiner Eltern aus dem Jahr 1974 nicht vor. Ich grübele, ob in diesem Jahr überhaupt noch AfA abzusetzen ist und wenn ja, in welcher Höhe. Sofern man die 2% in 1974 komplett absetzen durfte hätte sich die Frage geklärt. Dann wäre in 2024 überhaupt nichts mehr absetzbar.
2 Antworten
1974, das gibt erinnerungen. Da hatte ich meine Lehrabschlussprüfung. muss ich also wissen.
Die 2 % AfA (§ 7 Abs. 4) war immer zu zwölfteln solange ich es kenne.
Die § 7 (5) AfA (degrissiv) war für das volle Jahr anzusetzen.
Setze die volle Jahre-AfA an. Das Finanzamt wird ggf. kürzen.
JA, es ist mögöoich, aber es kommt da auf die Übernehme der Altdaten an.
Übrigens Satz 4 des Abs.1 Par. 7 EStG, nicht Abs.4.
Ich persönlich würde es wohl lieber gleich richtig machen, anstatt auf Schriftverkehr zu warten, und das 4 Jahre lang. Um ein paar Euro zu sparen, die man ohnehin übrig hat. Aber natürlich nicht für die Steuer, falls man sich da durchtricksen kann. Das muss jeder selbst wissen. In drei Jahren hat man vielleicht ganz andere Sorgen.
díe "normale" Gebäude-Afa ist zeitanteilig anzusetzen.
würde das Finanzamt aber normalerweise von Amts wegen ansetzen.
Danke auch Dir für die Antwort.
Ob das FA wirklich kürzen wird steht nicht unbedingt fest. Bei einem anderen Haus hatte ich übersehen, dass die AfA nicht 2%, sondern 2,5% betragen hat. Das ist dem FA erst mit 3 Jahren Verspätung aufgefallen. Wenigstens hatte das keine Auswirkungen auf die weiter zurück liegenden Jahre.
Diese Sache liegt so an die 8 Jahre zurück. Kann natürlich sein, dass die Finanzverwaltung inzwischen EDV-mäßig aufgerüstet hat.