Rechtliche Lage bei Anzahl Klassenarbeiten und kranken Schülern?
Hi,
ich habe mich gefragt, wie das Ganze rechtlich geregelt ist.
In unserer Schule war eine Mitschülerin kurz 2 Wochen vor Notenschluss erkrankt und konnte die letzte Klassenarbeit nicht mitschreiben. Somit floss nur eine Note mit ins Zeugnis.
Bei mir flossen jedoch 2 Noten aus 2 Klausuren mit ins Zeugnis. Wäre ich auch krank gewesen, Stände ich eine Note auf dem Zeugnis besser, da die 2. Klausur für mich schlechter ausgefallen ist. In meinen Augen ist das ganze „Ungerecht“ und wollte eure Meinung hören, ob das ganze Rechtens ist.
LG
Schule