Rechtliche Lage bei Anzahl Klassenarbeiten und kranken Schülern?
Hi,
ich habe mich gefragt, wie das Ganze rechtlich geregelt ist.
In unserer Schule war eine Mitschülerin kurz 2 Wochen vor Notenschluss erkrankt und konnte die letzte Klassenarbeit nicht mitschreiben. Somit floss nur eine Note mit ins Zeugnis.
Bei mir flossen jedoch 2 Noten aus 2 Klausuren mit ins Zeugnis. Wäre ich auch krank gewesen, Stände ich eine Note auf dem Zeugnis besser, da die 2. Klausur für mich schlechter ausgefallen ist. In meinen Augen ist das ganze „Ungerecht“ und wollte eure Meinung hören, ob das ganze Rechtens ist.
LG
3 Antworten
Das Leben ist selten gerecht. Und ja, das ist rechtens, diese Entscheidung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Schule.
brauchst du ein Taschentuch?
ob du das Ungerecht findest oder nicht, interessiert außer dir niemanden!
du hast beide Arbeiten mitgeschrieben, somit beide Noten für das Zeugnis ausschlaggebend!
wo kämen wir hin, wenn Schüler (freu dich schon mal aufs Arbeitsleben, dagegen ist die Schule ein Kindergeburtstag!) nur die Noten berücksichtigt haben wollen, die IHNEN passen.
In Ausnahmefällen wie diesem ist ein Lehrer nun einmal gezwungen die Gesamtnote, aus lediglich einer Klausur plus mündlicher Note zu bilden - alles im grünen Bereich.