Alkohol am Arbeitsplatz, was darf erlaubt sein?
Ich denke mal fast alle hier, haben schon mal was von mir gelesen und viele wissen auch, dass ich gelegentlich "special Edition" (andere Sagen leicht bekloppt) bin.
Das bei Polizisten, Ärzten usw. absolutes Alkoholverbot gilt, ist klar.
Aber was ist bei Büroarbeitsplätzen? Beim normalen Handwerker?
Ich komme drauf, weil ich heute nachdem ich einen Mandanten erfolgreich bei Gericht verteidigt hatte, einen Elsässischen Speckkuchen genossen habe udn dazu zwei Gläser Weiswein (der war wirklich gut) getrunken habe.
Nun sitze ich wieder am Schreibtisch. Klar ich kann das selbst entscheiden, aber weil ich grundsätzlich alles, was ich mir selbst herausnehme auch für meine Mitarbeiter(-innen) gelten lasse, instressiert mich die Meinung der Mitstreiter hier.
Was darf (abgesehen von absoluten Sicherheits-/Gesundheitsbereichen) im Büro usw. getrunken werden?
9 Stimmen
5 Antworten
willkommen in der Realität...
du stellst dir interessante Fragen... ist leider im Chefsegment zumindest meiner Erfahrung nach selten geworden...
Ich hatte damals ...bis 2009... 11 Mitarbeiter...einer davon hatte da wohl Probleme...jedenfalls roch man nach der Mittagspause Jägermeister ....habe das laufen lassen, da ich wußte, das der Geschäftsführer davon wußte... war halt ein Mitarbeiter der dem Chef in jeder Hinsicht zuträglich war...
das ging 2... 3 Jahre gut... dann war er plötzlich weg... der Mitarbeiter... als ich ausm Urlaub kam... gg Abfindung wie ich hörte.
Ich habe eben sehr schlechte Erfahrungswerte.... mein oberster Geschäftsführer kam es darauf an... wie kann man das verwerten... zum Nachteil der Mitarbeiter.... zum Vorteil des Unternehmens... zur Vermeidung von Abfindungen...
Mal ein harmloses Beispiel... wie gewitzt der war...
der Chef hatte einige Meter von der Rampe entfernt 1 Raucherecke aufgestellt, jeder hat sich gefreut da bei den Rauchern... Sinn und Zweck war... das der Detektiv da im Unternehmen minuttiös aufgeschrieben hatte wer wann wielange da stand... und kam auf die schwarze Liste in die Personalakte...
ich kann da schoten berichten...
Also um konkret Ihre Frage zu beantworten... es kommt immer darauf an was es dem Chef bzw Geschäftsführer bringt...
leider keine guten Zeilen von mir.... gut das man manchmal die Realität nicht mitbekommt... ich weiß von Mitarbeitern, die waren über 6 Stunden da im Chefzimmer, bis sie total entnervt ihre Kündigung... Aufhebungsvertrag etcetc...was auch immer unterschrieben haben...
willkommen in der Realität
Merkwürdige Frage. Ich bin eindeutig für 0 Promille, was ich eigentlich für eine Selbstverständlichkeit halte.
Als Kundin würde ich ein Büro mit leicht angeheiterten Angestellten wohl nicht wieder betreten.
Als Angestellte hätte ich auch ein Problem, wenn der Chef häufig nach der Mittagspause beschwingt und mit Fahne zurückkehrt.
Und ja, das "Glas selkt" ist ja kein Alkohol?
Das ist bei uns in Bayern sauber geregelt ;-)
Bier ist ein Grundnahrungsmittel und kann daher nur verboten werden, wenn es die Tätigkeit/Sicherheit erfordert, zB bei Fahrern. Alle anderen dürfen effektiv ein Bier während der Mittagspause trinken ...
Bei Alkohol gilt das Weisungsrecht des AG. Wenn der ein Generelles Alkoholverbot ausspricht, dann darf das nicht mal die Schnapspraline sein und erst recht kein Glas Sekt auch nicht zum Anstoßen.
Alkohol am Arbeitsplatz sollte immer die Ausnahme sein.
Klar, bei einem Geburtstag oder ähnlich gibt es dann mal ein bis zwei Glas Sekt, das ist normal.
Aber dabei sollte es dann auch bleiben.