Wie genau wird von der Steuer abgesetzt?
Hallo,
wie genau werden Positionen von der Steuer abgesetzt? Nehmen wir mal an, Herr F hat eine Rente von 3.000,00 EUR netto, monatlich. Nun hat er aber auch Krankenkos- ten und Pflegekosten.
Wie genau wird nun (grob, beispielshaft bitte) seine Rente besteuert und seine Kos- ten abgesetzt? Doch wohl nicht 1 zu 1 exakt, oder?
Nehmen wir mal an, er hatte in einem Monat eine Arztrechnung von 823,00 EUR. Ja die wird doch jetzt wohl nicht 1 zu 1 von seinem zu versteuernden Einkommen abge- zogen, oder? Dies wäre auch nicht gerecht, da ihm ja die Arztrechnung zu sagen wir mal 80% von seiner Krankenkasse erstattet wurde u. 20% von seiner Krankenzusatz- versicherung. Wenn er also die Krankenkosten eh schon von d. Krankenkasse bezah- lt bekommt, warum sollte er dann darauf noch etwas vom Finanzamt bekommen?
Nehmen wir noch dazu an, Herr F ist bereits i. Pflegeheim. Das kostet 5.300,00 EUR, jeden Monat. Und nun? Wenn wir das von seiner Rente abziehen, - dann erhalten wir also -2.300,00 EUR. (Minus)
Aber auch hier gilt: Diese Kosten zahlt ja bereits die Pflegekasse. Außer vielleicht ei- nen zu zahlenden Eigenanteil in Höhe von mtl. 876,00 EUR
Also wie genau werden nun beispielsweise Krankenkosten bei d. Steuer vom Finanz- amt, mindernd berücksichtigt? (abgesetzt)
Denn 1 zu 1 kann ja nicht sein. Danke und viele Grüße, Torben
3 Antworten
Dein Sachverhalt hat mehrere Punkte, die zu klären sind.
- Versteuerung von Renten generell.
- Aufgaben die Abzugsfähig sind
- an welcher Position der Abzug erfolgt.
- Die Rente ist nicht in voller Höhe zu versteuern (sollte iene Betriebsrente dabei sein, gilt noch etwas anderes).. Im Jahr des 1. Rentenbezugs wurde nach einem %-Satz ein steuerfreier Betrag ermittelt, der immer von den jährlichen Renteneinnahmen abzuziehen ist. Wenn die Rente zum ersten mal 2010 bezogen wurde und am Anfang 2.200,- Euro war, so war es eine Jahresrente 26.400,- und der %Satz 40 %, der steuerfrei ist = 10.560,- Euro. Also, von den 12*3.000,- Rente = 36.000,- sind - 10.560,- = 25.440,- zu versteuern.
- Abzugsfähig sind Vorsorgeaufwendungen wie Kranken- udn Haftpflichtversicherung, auch eine Unfallversicherung. Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen, also die Kosten, die die Krankenversicherung. icht zahlt. Da wären auch die Heimkosten mit dem Eigenanteil. Hier gibt es aber eine zumutbare Belastung, die sich nach einem %-Satz vom Einkommen berechnet.
- Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen hier auch ggf. eine Pauschale wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit.
Mein Rat an Dich, gehe für das erste Jahr zu einem Berufskollegen von mir und danach kannst Du es selbst machen über www.elster.de
Kosten minus Erstattung ergibt die außergewöhnliche Belastung. In dem Beispiel 1 gibt es keine da alles erstattet wurde, im Beispiel 2 bleibt nur der Eigenanteil.
Zusätzliche gibt es eine zumutbare Eigenbelastung die überschritten sein muss bevor außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.
"Wie genau wird nun (grob, beispielshaft bitte) seine Rente besteuert"
Das kommt darauf an, wann genau eine Person in Rente geht und wie hoch die Bruttorente (vor Abzug von KV und PV) im ersten Jahr war, in dem für 12 Monate Rente bezogen wurde.
Von dieser Summe ist ein prozentualer Anteil der steuerfreie Anteil (war Rentenbeginn 2005 oder früher, 50 %, danach sinkt der Anteil mit jedem späteren Jahr Rentenbeginn jährlich um 2 %). Dieser Anteil ist dann für die Zukunft ein Festwert - die jährlichen Rentenerhöhungen werden also sämtlich steuerpflichtig.
Super! Herzlichen Dank (auch unten der Kommentar von Ihnen) das hat mir gut weitergeholfen.