Wie genau wird von der Steuer abgesetzt?

3 Antworten

Dein Sachverhalt hat mehrere Punkte, die zu klären sind.

  1. Versteuerung von Renten generell.
  2. Aufgaben die Abzugsfähig sind
  3. an welcher Position der Abzug erfolgt.
  1. Die Rente ist nicht in voller Höhe zu versteuern (sollte iene Betriebsrente dabei sein, gilt noch etwas anderes).. Im Jahr des 1. Rentenbezugs wurde nach einem %-Satz ein steuerfreier Betrag ermittelt, der immer von den jährlichen Renteneinnahmen abzuziehen ist. Wenn die Rente zum ersten mal 2010 bezogen wurde und am Anfang 2.200,- Euro war, so war es eine Jahresrente 26.400,- und der %Satz 40 %, der steuerfrei ist = 10.560,- Euro. Also, von den 12*3.000,- Rente = 36.000,- sind - 10.560,- = 25.440,- zu versteuern.
  2. Abzugsfähig sind Vorsorgeaufwendungen wie Kranken- udn Haftpflichtversicherung, auch eine Unfallversicherung. Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen, also die Kosten, die die Krankenversicherung. icht zahlt. Da wären auch die Heimkosten mit dem Eigenanteil. Hier gibt es aber eine zumutbare Belastung, die sich nach einem %-Satz vom Einkommen berechnet.
  3. Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen hier auch ggf. eine Pauschale wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit.

Mein Rat an Dich, gehe für das erste Jahr zu einem Berufskollegen von mir und danach kannst Du es selbst machen über www.elster.de

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Kosten minus Erstattung ergibt die außergewöhnliche Belastung. In dem Beispiel 1 gibt es keine da alles erstattet wurde, im Beispiel 2 bleibt nur der Eigenanteil.

Zusätzliche gibt es eine zumutbare Eigenbelastung die überschritten sein muss bevor außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

DerKleineRiese 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 19:50

Danke, - schon klarer. :)

"Wie genau wird nun (grob, beispielshaft bitte) seine Rente besteuert"

Das kommt darauf an, wann genau eine Person in Rente geht und wie hoch die Bruttorente (vor Abzug von KV und PV) im ersten Jahr war, in dem für 12 Monate Rente bezogen wurde.

Von dieser Summe ist ein prozentualer Anteil der steuerfreie Anteil (war Rentenbeginn 2005 oder früher, 50 %, danach sinkt der Anteil mit jedem späteren Jahr Rentenbeginn jährlich um 2 %). Dieser Anteil ist dann für die Zukunft ein Festwert - die jährlichen Rentenerhöhungen werden also sämtlich steuerpflichtig.


DerKleineRiese 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 20:53

Super! Herzlichen Dank (auch unten der Kommentar von Ihnen) das hat mir gut weitergeholfen.