Frage zur Nichtveranlagungsbescheinigung Zeile 21?
Hey Community/Experten,
ich würde mir gerne für 2024 eine NV-Bescheinigung ausstellen lassen, da ich Student bin und mit meinen Zinserträgen und Dividenden deutlich über die 1000€ des Freistellungsauftrag kommen werde aber definitiv nicht über die 11604€ des Grundfreibetrags.
Nun zur Frage, ich versteh nicht ganz genau was in Zeile 21 Punkt 2. von mir verlangt wird, Punkt 1 ist mir denke ich klar, ich habe 2022 Festangestellt gearbeitet und habe Einkommenssteuer gezahlt, daher trage ich dort das zuständige Finanzamt und die SteuerID-Nr. ein.
Aber was genau ist bei dem 2. Punkt gemeint ? Von welchem Antrag ist da die Rede ?
Zur info, ich habe 2023 nicht gearbeitet und die NV-Bescheinigung soll erst ab 2024 gelten.
Danke im vorraus!
1 Antwort
Punkt 1 ist mir denke ich klar, ich habe 2022 Festangestellt gearbeitet und habe Einkommenssteuer gezahlt, daher trage ich dort das zuständige Finanzamt und die SteuerID-Nr. ein.
Nein das wäre falsch. Nach deiner Steuer ID wird dort nicht gefragt sondern nach deiner Steuernummer. Die hast du nur wenn du bereits einmal eine Steuererklärung und einen Steuerbescheid erhalten hast.
Wenn du noch nie eine Steuererklärung gemacht hast lässt du den Teil frei.
Aber was genau ist bei dem 2. Punkt gemeint ? Von welchem Antrag ist da die Rede ?
Hier geht es darum ob du vor hast für Vorjahr ( in deinem Fall 2023) eine Steuererklärung abzugeben oder bereits eine abgegeben hast. Sollte das nicht der Fall sein einfach nein ankreuzen.
Hey danke für die fixe Antwort, bei Punkt 1 hab ich mich verschrieben, ich meinte die Steuernummer, so wie du es geschrieben hast und ja die habe ich, da ich 2022 eine Steuererklärung abgegeben habe und danke für die aufklärung bei punkt 2! hat mir sehr geholfen.