Im Trennungsjahr gibt mein Mann am Stichtag angegebene Ersparnisse kräftig aus und sein Gehalt zahlt er auf das Konto seiner Mutter ein. Was kann ich tun?

3 Antworten

Erstmal vorneweg:

Auch in einer Ehe (wenn kein extra Ehevertrag geschlossen wurde) gilt das Prinzip der Gütertrennung.

  • Das bedeutet, jeder Ehegatte kann auch während der Ehe allein über sein eigenes Einkommen, sein eigenes Konto sowie seine eigenen Ersparnisse verfügen...
  • Der Mann bräuchte sich also gar kein "geheimes Konto" oder dergleichen zulegen.....

Nur, wenn einer der Ehepartner während der Ehe so wenig verdient, dass er davon seinen eigenen, notwendigen Lebensunterhalt nicht allein bestreiten kann, müsste der andere Ehepartner ihm von seinem Einkommen evt. etwas abgeben - sonst nicht.

  • Das ist das Prinzip des "Familienunterhaltes", den sich Ehepartner ggf. gegenseitig leisten müssen. 
  • Bei getrennten Ehepaaren nennt sich dieser dann "Trennungsunterhalt", den ggf. ein Ehepartner ab der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung vom anderen Ehepartner einfordern kann....

Ehepartner müssen also während der Ehe kein gemeinsames Konto haben oder ihr komplettes Einkommen in eine gemeinsame Haushaltskasse tun o. ä....

Bei einer Trennung muss festgestellt werden, wie viel beide Ehepartner verdienen - daraus errechnet sich dann der mögliche Trennungsunterhalt, also nicht nach dem Kontostand.

Kontostände sind dann evt. wichtig bei der Scheidung, wenn es um die Aufteilung von möglichem Zugewinn geht. 

  • Dabei wird dann ermittelt, was beide Ehepartner zusammen am Ende ihrer Ehe besitzen, also wie hoch das "Endvermögen" ist (Immobile, Möbel, Auto, Ersparnisse usw....).
  • Von diesem Endvermögen wird dann abgezogen, was jeder Ehepartner bereits vor der Ehe hatte (oder der Geldwert dessen....), denn das gehört ihm auch nach der Ehe wieder (auch alleinige Schulden...).
  • Wenn es eine Differenz zwischen Endvermögen und den beiden Anfangsvermögen gibt, spricht man vom "Zugewinn" (dazu zählen auch gemeinsame Schulden), nur das muss dann durch zwei geteilt werden...

Da die Kontostände zu einem bestimmten Zeitpunkt/ Stichtag auch noch später festgestellt werden können..., ist es eigentlich überflüssig, diese manipulieren zu wollen...., sie "zählen" ja dann trotzdem, auch wenn das Geld ausgegeben wurde....

Verdient der Mann viel, kann er mit seinem Verdienst auch tun und lassen, was ihm beliebt..., nur, wenn er dir unterhaltspflichtig wäre, hättest du Anspruch von einem Teil seines Verdienstes in Höhe des Unterhaltes, auf mehr nicht....

Fragendino 
Beitragsersteller
 14.11.2016, 20:24

Danke für die ausführliche Antwort!

Könntest du mir vielleicht das auch genauer erklären, was ich noch wissen möchte:

- wird der Zugewinn zum Stichtag (Trennungstag) ausgerechnet 

- oder zum Scheidungstag (gehören zum Zugewinn die Einkünfte/Einkommen auch im Trennungsjahr)?

Danke im Voraus!

DFgen  15.11.2016, 07:44
@Fragendino

Die Aufteilung des Zugewinns gehört nicht zum eigentlichen Scheidungsverfahren, erfolgt also nicht "automatisch", somit gibt es auch keinen festen "Stichtag"....

  • Nur, wenn sich die Noch-Ehepartner darüber nicht selbst einigen könnten, müssten sie ihre jeweiligen Anwälte damit bemühen, die dann den Zeitpunkt (was für jeden Noch-Ehepartner dann wieder mit entsprechenden Kosten verbunden wäre).

Im Trennungsjahr sind die Eheleute bereits "getrennt von Tisch und Bett", dass bedeutet, sie wirtschaften auch getrennt

  • Was dann jeder mit seinem Einkommen macht, ob er es restlos ausgibt oder etwas für später zurücklegt..., bleibt ganz ihm selbst überlassen, hat keinen Einfluss mehr auf den Zugewinn.....

In den Zugewinn fließt nur das ein, was beide zusammen in der Ehe erwirtschaftet, angeschafft haben...

Hätte also z. B. nur einer von beiden bis zur Trennung Einkommen erzielt..., hätte er lediglich den Lebensunterhalt abzusichern brauchen..., was er mit dem "Rest" seines Verdientes gemacht hätte, wäre allein seine Sache gewesen...

  • Hätte er es in ein gemeinsames Haus investiert, wäre das nun sein "Pech", da es in den Zugewinn eingeflossen ist und er das nun teilen müsste....
  • Hätte er es für sich selbst (teure Hobbys, Sachen...) ausgegeben (oder ggf. sogar auf ein eigenes Konto eingezahlt, auf das der Ehepartner keinen Zugriff hat), so wäre es schlicht und einfach weg, müsste nun nicht noch nachträglich geteilt werden....

Das dürfte Nötigung sein
Du solltest dofort zum Anwalt gehen und dies am besten unter weiteren Zeugen erklären.

Wenn er dies dann wirklich macht, könnte man ihn belangen und zur Not mit Haft zwingen, die Konten offen zu legen.

Geheim kann das Konto nicht sein, oder er zahlt selber das Geld vom anderen Konto in bar ein.
Wenn er überweist, ist es nicht lange geheim.

Wenn er alles abhebt, könnte man eventuell das Konto einfrieren, bis er sagt, wo das Geld hin ist.

Legt er von anderen Personen Quittungen vor, so haben auch diese Personen ein Problem.

Also ab zum Anwalt!

Das Beste ist, du gehst sofort zu einem Anwalt. 

Und wegen der Gehälter muss er seine Abrechnungen vorlegen, keine Kontoauszüge.