Kann ich für das Trennungsjahr erstmal einen Zweitwohnsitz anmelden?
Wir haben uns entschieden, uns zu trennen. Darüber hinaus lassen wir uns aber den Rückweg offen.
Wie ich gelesen habe, wird das Trennungsjahr wohl auch im Zweitwohnsitz akzeptiert, solange keiner der Parteien was anderes behaupten würde. Die Frage kam bei frag-einen-anwalt.de und wurde zumindest so beantwortet.
Zitat: "Natürlich kann Ihr Ehemann auch während des Trennungsjahres in der Hauptwohnung gemeldet bleiben. Wichtig ist die tatsächliche Trennung von Ihrem Mann. Die Meldung in der Ehewohnung kann allerdings dann ein Problem werden, wenn Sie den Trennungszeitpunkt nachweisen müssen und Ihr Mann diesen Zeitpunkt bestreitet."
Keiner von uns bestreitet den Trennungszeitpunkt und per Mietvertrag kann der Zweitwohnsitz ja belegt werden. Also im Falle einer Scheidung würde das ausreichen.
Die Frage ist nur: Ist das auch in der Praxis der Fall? Habe ich irgend eine Sache vergessen? Steuerrecht (wir veranlagen schon immer getrennt), Versicherungen oder irgendwas?
2 Antworten
Ja kann mann machen wenn ihr eine friedliche Lösung wohlt
Was spricht dagegen, auszuziehen und deine neue Wohnung als einzigen Wohnsitz anzugeben.
Selbst wenn in dem Jahr zwischen euch was läuft und ihr einen Annäherungsversuch startet, gilt dann das Trennungsjahr nicht als unterbrochen.
Das Trennungsjahr ist ja genau dafür gedacht, um zu schauen, was man will.
Das ist eine finanzielle Sache. Keine Ummeldung von KFZ und Einwohnermeldeamt (nur Zweitwohnsitz anmelden), keine GEZ-Gebühren für den Zeitwohnsitz, Privathaftpflicht bleibt erhalten... Nur die Hausratversicherung müsste neu.
Das alles kann man dann nach einer amtlichen Scheidung immer noch vollends umziehen lassen und die Zweitwohnung als Hauptwohnsitz anmelden.