ummelden, aber alte wohnung behalten.
Hallo zusammen. Ich stecke in folgendem Dilemma.
Ich bin aus meiner Stadtwohnung, die ich mit meiner Ex-Freundin bewohnte, ausgezogen und hab ihr die Wohnung überlassen.
Der Mietvertrag läuft auf mich und der Vermieter spielt nicht mit, dass sie die Wohnung einfach übernimmt. Klar, er will eine Kündigung, auf dass er die Wohnung dann zu einen höheren Preis neu vermieten kann.
Ich selbst bin nun in das Haus meiner Eltern gezogen und möchte mich endlich einmal ummelden. Das Problem ist, dass ich ihr keine Steine in den Weg legen möchte. Der Mietvertrag soll also ruhig bis auf weiteres auf mich laufen und eine Untervermietung ist leider nicht gestattet. Ich weiß, dass ich das ganze Risiko auf mich nehme, aber das soll mal meine Sorge sein.
Nun finde ich irgendwie keine richtige Lösung. Ich rechne damit, dass bei einer Ummeldung der Vermieter informiert/gefragt wird und es dann vielleicht Trouble gibt. Melde ich es als Zweitwohnung an, wird Zweitwohnungssteuer fällig. Nicht wenig gerade.
Irgendwie finde ich keine Lösung. Ihr vielleicht? Oder gibt es doch eine Möglichkeit, dass sie auf eine Wohnungsübernahme bestehen kann? Gemeldet ist sie ja schon dort und dies ist auch dem Vermieter bekannt.
Sag schon mal danke, auch wenn es wahrscheinlich nur auf Kündigung oder Beibehaltung der Situation rausläuft.
4 Antworten
die Wohnung hat nichts mit der amtlichen Anmeldung zu tun. Du hättest deine Freundin mit in den Mietvertrag nehmen können, also als gleichberechtigter Mieter.
Dann hätte er gegenüber der Dame ja keine Argumente mehr gehabt!?! Aus lauter Menschengüte dürfte er mit Sicherheit nicht alleine gehandelt haben!?!
Vermieter werden nich befragt. Man kann sich genau genommen nach Jux und Dollerei anmelden. Früher musste man mal noch eine Bestätigung über den Einzug mitbringen. Die Zeiten sind aber schon etwas länger vorbei.
"Ich weiß, dass ich das ganze Risiko auf mich nehme, aber das soll mal meine Sorge sein."
Ich hab ihn nur wörtlich genommen. Scheint mir schon, daß er weiß worauf er sich einlässt.
Das sind 2 Paar Stiefel.
Wenn du die Wohnung nicht mehr bewohnst musst du dort auch nicht gemeldet bleiben. Du kannst dich also einfach an deinem neuen Wohnort anmelden und fertig.
Den Rest musst du halt anderweitig klären.
Der Vermieter kann ihr Mietverhältnis kündigen, wenn Sie die Räumlichkeiten vertragswidrig Dritten zur dauerhaften Nutzung oder Untermeite ohne Zustimmugn des Vermeiters überlassen. Falsch verstandene "Ritterlichkeit". Ihre Bekannt kann sich selber eine Wohnung mieten - und wenn nicht, dann dürften Sie bald nicht nur in melderechtlicher Hinsicht ein arges Problem bekommen!
Aber einen knackigen Ansatzpunkt für einen sauren Vermieiter bietet das Melderecht da schon, neben anderen Kündigungsgründen! Da dürfte "der Ritter von der Kokusnuß" mächtig Lehrgeld zahlen