Zweitwohnung zu spät umgemeldet - Steuerhinterziehung?
Halli Hallo, mal ne ganz andere Frage :D
Kommt ja öfter vor, dass Leute das Um- bzw. Anmelden vergessen. Das ist ja allgemein eine Ordnungswidrigkeit. Aber wie verhält es sich bei einer Zweitwohnung in einer Stadt mit Zweitwohnungssteuer?
Angenommen, man meldet die Zweitwohnung ein paar Tage, Wochen, Monate zu spät an (mit Betonung auf: man meldet es selbst wahrheitsgemäß). Wird das dann als Steuerhinterziehung gewertet? Ist schon klar, das man die Steuer zurückzahlen muss, aber hat man dann gleich ein Strafverfahren am Hals? Wie machen das die Meldebehörden?
Danke schon mal :)
4 Antworten
Die Meldebehörde ist nur für die An-,Um- und Abmeldung zuständig, aber nicht für das weitere Prozedere. Da musst du mal die entsprechende Stelle beim Steueramt fragen.
Das einzige was die Meldebehörde außerdem macht, ist das "ahnden" von Meldeverstöße, da auch ein Zweitwohnsitz gesetzlich innerhalb von 2 Wochen angemeldet/umgemeldet/abgemeldet werden muss.
VG
Vielen Dank! Die Antwort hilft mir schon mal weiter!
Über den Mietvertrag ist ja der Einzugstermin nachzuweisen. Dann wird die Steuer auch rückwirkend fällig.
Genau so ist es, da seit 2015 die Wohnungsgeberbescheinigung benötigt wird. Diese bestätigt den tatsächlichen Einzug durch den Vermieter/Eigentümer.
wobei ein Mietvertrag nicht aussagekräftig ist, um ein Einzug nachzuweisen, da man überall sich etwas anmieten kann ohne es zu bewohnen.
Das ist klar und auch in Ordnung, mir geht es darum, ob es bei einer Ordnungswidrigkeit bleibt, oder ob man strafrechtlich belangt wird?
Die verspätete Erfüllung der melderechtlichen Vorgabe ist zunächst einmal nur eine Ordnungswidrigkeit. Die Frage, ob das auch ein steuerrechtliches Vergehen wäre, ist irrelevant, weil mit der Vornahme der Ummeldung gewissermaßen eine Selbstanzeige einhergeht, die regelmäßig zur Strafbefreiung führt.
kann Steuerhinterziehung sein, weil bereits die bewußte Verzögerug der Steuerzahlung eine Steuerhinterziehung darstellt.
Über den Mietvertrag lässt sich nur der Mietvertrag über eine Sache nachweisen.
Dieser sagt rein gar nichts über einen Einzug aus.